Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
sich an der unterirdischen Verlegung der Kabeltrasse der Telekom im Ortsteil
Klein Kussewitz mit 11.145,68 € zu beteiligen. Die Gemeindevertretung Bentwisch
ermächtigt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter diese Kostenvereinbarung
mit der Telekom zu unterzeichnen.
Die Finanzierung erfolgt nach Beschluss des HHP
2021 aus dem Produktkonto der Straßenunterhaltung 01.54100.5233800.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung
Bentwisch VBE/2658/2020/GBE vom 25.06.2020 wurde die Finanzierung einer
unterirdischen Verlegung der Kabeltrasse der Telekom im Ortsteil Gross
Kussewitz in Höhe von 10.000 € beschlossen.
Die danach folgende Kostenteilungsvereinbarung
der Telekom wies den Anteil der Gemeinde auf ca. 16.000 € aus.
Da der gefasste Beschluss der
Gemeindevertretung Bentwisch für die Finanzierung nur 10.000 € zur Verfügung
gestellt hat, musste die Telekom die Kostenteilungsvereinbarung erneut prüfen.
Nun liegt eine Kostenteilungsvereinbarung der
Telekom vor, welche von einem Anteil der Gemeinde in Höhe von 11.145,28 €
ausgeht. Für diese 1.145,28 € Mehrkosten muss nun ein separater Beschluss
gefasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Telekom hat nach erneuter Prüfung die Kostenteilungsvereinbarung angepasst. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Mehrkosten in Höhe 1.145,68 € für diese unterirdische Verlegung getragen werden, um dies Projekt nach einem halben Jahr der Verhandlungen auch abschließen zu können.
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto
der Straßenunterhaltung 01.54100.5233800.
In dem Produkt sind im Haushaltsjahr 2021 für
diese Maßnahme 12.000 € zur Verfügung bereitgestellt. Damit wäre die
Finanzierung dieser Kostenbeteiligung gesichert.