Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Kostenbeteiligung für die Verlegung der oberirdischen Kabeltrasse der Telekom in die Erde, im Ortsteil Klein Kussewitz
Vorlage
VBE/2753/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt sich an der unterirdischen Verlegung der Kabeltrasse der Telekom im Ortsteil Klein Kussewitz mit 11.145,68 € zu beteiligen. Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter diese Kostenvereinbarung mit der Telekom zu unterzeichnen.

 

Die Finanzierung erfolgt nach Beschluss des HHP 2021 aus dem Produktkonto der Straßenunterhaltung 01.54100.5233800.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch VBE/2658/2020/GBE vom 25.06.2020 wurde die Finanzierung einer unterirdischen Verlegung der Kabeltrasse der Telekom im Ortsteil Gross Kussewitz in Höhe von 10.000 € beschlossen.

Die danach folgende Kostenteilungsvereinbarung der Telekom wies den Anteil der Gemeinde auf ca. 16.000 € aus.

Da der gefasste Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch für die Finanzierung nur 10.000 € zur Verfügung gestellt hat, musste die Telekom die Kostenteilungsvereinbarung erneut prüfen.

Nun liegt eine Kostenteilungsvereinbarung der Telekom vor, welche von einem Anteil der Gemeinde in Höhe von 11.145,28 € ausgeht. Für diese 1.145,28 € Mehrkosten muss nun ein separater Beschluss gefasst werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Telekom hat nach erneuter Prüfung die Kostenteilungsvereinbarung angepasst. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Mehrkosten in Höhe 1.145,68 € für diese unterirdische Verlegung getragen werden, um dies Projekt nach einem halben Jahr der Verhandlungen auch abschließen zu können.


Finanzierung:

 

Die Finanzierung erfolgt aus dem Produktkonto der Straßenunterhaltung 01.54100.5233800.

In dem Produkt sind im Haushaltsjahr 2021 für diese Maßnahme 12.000 € zur Verfügung bereitgestellt. Damit wäre die Finanzierung dieser Kostenbeteiligung gesichert.