Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Anschaffung von Hardware für die Grundschule Blankenhagen im Rahmen einer Zuwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/1443/2020/GBL
Art
BV Gemeinden

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, die Zuwendungssumme in Höhe von maximal 7.898,88€ vollständig auszuschöpfen und die von der Grundschule Blankenhagen gewünschten Tablets (31 Stück – Samsung Galaxy Tab A7) anzuschaffen. Die Überschreitung der Zuwendungssumme in Höhe von 245,34€ (Differenzbetrag zwischen der Zuwendungssumme und der Rechnungssumme) wird aus dem Produktkonto 21100-7857200 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) finanziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                        

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Zuwendung für schulgebundene mobile Endgeräte (SchulEndgeräteFöRL M-V).

 

Die Zuwendung ist festgesetzt für die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, die während Pandemie bedingter Schulschließungen oder eines eingeschränkten Schulbetriebes den Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf ohne ausreichenden Zugang zu einem angemessenen digitalen Endgerät als Leihgerät zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf ermöglicht werden auch von zu Hause aus am digitalen Lernen teilhaben zu können und auf Unterrichtsstoff zugreifen zu können. Nach Wiederaufnahme des normalen Schulbetriebes sind die Geräte schulgebunden zu nutzen und die Geräte und deren Einsatz im Medienbildungskonzept der Schule aufzunehmen.

 

Der entsprechende (vorläufige) Zuwendungsbescheid liegt bereits vor. Für die Grundschule Blankenhagen beläuft sich die Zuwendung auf maximal 7.898,88€. Diese Summe wird im Rahmen der Projektförderung als Vollfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung bereitgestellt.

Der o.g. Zuwendungsbescheid ist der Höhe nach vorläufig. Der endgültige Zuwendungsbetrag ist abhängig von den tatsächlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festsetzung erfolgt mittels Schlussbescheid nach Prüfung der Mittelverwendung.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Entsprechend des Zuwendungsbescheides darf die Zuwendung nur für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler (Laptops, Notebooks und Tablets) einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs wie Maus, Stift, Tastatur und geeignete Schutzvorrichtungen (Schutzhüllen) eingesetzt werden.

Folgende Ausgaben dürfen nicht aus der Zuwendung geleistet werden:

Smartphones, Ladestationen, Garantieerweiterungen und Versicherungen der Geräte, Folgekosten zum Beispiel für Ersatzbeschaffungen sowie Ausgaben für Wartung, Support und Betrieb sowie Software (mit Ausnahme der Ausgaben für Betriebssysteme, Antivirenprogramme oder technische Software zur Integration ins Netz der Schule – diese Ausgaben dürfen aus der Zuwendung geleistet werden, wenn sie für den Betrieb erforderlich sind).

 

 

Die im Rahmen dieser Zuwendung angeschafften Geräte müssen in die durch den DigitalPakt Schule (Umsetzung für die Grundschule Blankenhagen im Jahr 2022) integrierbar sein und dürfen nicht für verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden.

 

Die Grundschule Blankenhagen möchte im Rahmen dieser Zuwendung gerne das Tablet „Samsung Galaxy Tab A7“ anschaffen.

Bei vollständiger Ausschöpfung der Zuwendung können 31 Geräte angeschafft werden. Die entsprechenden Schutzhüllen sowie Displayschutzglas ist bereits inbegriffen.

Laut Rückmeldung der Grundschule Blankenhagen ist ein Mobile Device Management System (MDM) nicht gewünscht. Die Wartungsfirma hatte dieses empfohlen, da dies für eine Inhaltsfilterung bei Nutzung der Geräte Zuhause bei den Schülern sorgt und zudem hierüber die Konfiguration von Sicherheitsrichtlinien wie bspw. die Sperrung von Apps Deinstallation/Installation usw. vorgenommen werden kann. Zudem stellt es einen Virenscanner dar und es dient als Inventarisierungssystem, um schnell einen Überblick über die Geräte zu bekommen.

Dieses MDM ist mit Kosten in Höhe von ca. 990€ netto nicht günstig. Daher hat sich die Grundschule Blankenhagen dagegen entschieden und bevorzugt stattdessen die Anschaffung einer höheren Anzahl an Geräten. Nach Rückmeldung der Wartungsfirma ist das MDM empfohlen worden, für den Fall, dass die Geräte an die Schüler/innen ausgeliehen werden, um hier den optimalen Schutz zu bieten.

Sofern die Leihstellung der Geräte ausgeklammert wird und die Geräte im schulischen Betrieb verwendet werden, kann sich die Schule bezüglich der Inhaltsfilterung auf das IT-Sicherheitsgateway verlassen.

Mit der Schulleitung wurde stets Rücksprache gehalten; sie ist über alle Sachverhalte informiert. Aufgrund des pädagogischen Einsatzes der Tablets teilte die Schulleitung abschließend am 06.11.2020 mit, dass das MDM nicht gewünscht bzw. für die Schule nicht erforderlich ist und die Installation und Einrichtung der Geräte durch die Schule (ein Lehrer ist für den Bereich Medien / Medienbildungskonzept / Medienentwicklung als Ansprechpartner vorhanden) erfolgen wird.

Nach Rücksprache mit dem EDV-Administrator des Amtes Rostocker Heide stellt auch die nachträgliche Anschaffung des MDM (z.B. im Rahmen des Digitalpaktes 2022) kein Problem dar, sofern sich ggf. während der Arbeit mit den Geräten herausstellen sollte, dass das MDM doch erforderlich sein sollte.

 

Die Verhandlungsvergabe ist bereits erfolgt.

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Zuwendung vollständig ausgeschöpft werden. Dadurch passiert es, dass die Auftragssumme etwas über der Zuwendungssumme liegt.

Auf dem Produktkonto 21100-7857200 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) stehen noch finanzielle Mittel in Höhe von 394,10€ zur Verfügung. Der Differenzbetrag zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme in Höhe von 245,34€ kann daher aus diesem Produktkonto finanziert werden.


Finanzierung:

 

Die Anschaffung der Hardware erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Da die Zuwendungssumme maximal ausgeschöpft wird und damit leicht überschritten wird, ist eine Finanzierung des Differenzbetrages zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme aus dem Produktkonto 21100-7857200 gegeben.