Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von maximal 7.898,88€ vollständig auszuschöpfen und
die von der Grundschule Blankenhagen gewünschten Tablets (31 Stück – Samsung
Galaxy Tab A7) anzuschaffen. Die Überschreitung der Zuwendungssumme in Höhe von
245,34€ (Differenzbetrag zwischen der Zuwendungssumme und der Rechnungssumme)
wird aus dem Produktkonto 21100-7857200 (Grundschule – Auszahlung für
bewegliche Sachen des Anlagevermögens) finanziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß der Richtlinie zur Gewährung von
Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des
DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine
Zuwendung für schulgebundene mobile Endgeräte (SchulEndgeräteFöRL M-V).
Die Zuwendung ist festgesetzt für die
Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, die während Pandemie bedingter
Schulschließungen oder eines eingeschränkten Schulbetriebes den Schülerinnen
und Schülern mit Unterstützungsbedarf ohne ausreichenden Zugang zu einem
angemessenen digitalen Endgerät als Leihgerät zur Verfügung gestellt werden.
Dadurch soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit
Unterstützungsbedarf ermöglicht werden auch von zu Hause aus am digitalen
Lernen teilhaben zu können und auf Unterrichtsstoff zugreifen zu können. Nach
Wiederaufnahme des normalen Schulbetriebes sind die Geräte schulgebunden zu
nutzen und die Geräte und deren Einsatz im Medienbildungskonzept der Schule
aufzunehmen.
Der entsprechende (vorläufige)
Zuwendungsbescheid liegt bereits vor. Für die Grundschule Blankenhagen beläuft
sich die Zuwendung auf maximal 7.898,88€. Diese Summe wird im Rahmen der
Projektförderung als Vollfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung
bereitgestellt.
Der o.g. Zuwendungsbescheid ist der Höhe nach
vorläufig. Der endgültige Zuwendungsbetrag ist abhängig von den tatsächlichen
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festsetzung erfolgt mittels
Schlussbescheid nach Prüfung der Mittelverwendung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend des Zuwendungsbescheides darf die
Zuwendung nur für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für
Schülerinnen und Schüler (Laptops, Notebooks und Tablets) einschließlich der
Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs wie Maus,
Stift, Tastatur und geeignete Schutzvorrichtungen (Schutzhüllen) eingesetzt
werden.
Folgende Ausgaben dürfen nicht aus der
Zuwendung geleistet werden:
Smartphones, Ladestationen, Garantieerweiterungen
und Versicherungen der Geräte, Folgekosten zum Beispiel für Ersatzbeschaffungen
sowie Ausgaben für Wartung, Support und Betrieb sowie Software (mit Ausnahme
der Ausgaben für Betriebssysteme, Antivirenprogramme oder technische Software
zur Integration ins Netz der Schule – diese Ausgaben dürfen aus der Zuwendung
geleistet werden, wenn sie für den Betrieb erforderlich sind).
Die im Rahmen dieser Zuwendung angeschafften
Geräte müssen in die durch den DigitalPakt Schule (Umsetzung für die
Grundschule Blankenhagen im Jahr 2022) integrierbar sein und dürfen nicht für
verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden.
Die Grundschule Blankenhagen möchte im Rahmen
dieser Zuwendung gerne das Tablet „Samsung Galaxy Tab A7“ anschaffen.
Bei vollständiger Ausschöpfung der Zuwendung
können 31 Geräte angeschafft werden. Die entsprechenden Schutzhüllen sowie
Displayschutzglas ist bereits inbegriffen.
Laut Rückmeldung der Grundschule Blankenhagen
ist ein Mobile Device Management System (MDM) nicht gewünscht. Die Wartungsfirma
hatte dieses empfohlen, da dies für eine Inhaltsfilterung bei Nutzung der
Geräte Zuhause bei den Schülern sorgt und zudem hierüber die Konfiguration von
Sicherheitsrichtlinien wie bspw. die Sperrung von Apps
Deinstallation/Installation usw. vorgenommen werden kann. Zudem stellt es einen
Virenscanner dar und es dient als Inventarisierungssystem, um schnell einen
Überblick über die Geräte zu bekommen.
Dieses MDM ist mit Kosten in Höhe von ca. 990€
netto nicht günstig. Daher hat sich die Grundschule Blankenhagen dagegen
entschieden und bevorzugt stattdessen die Anschaffung einer höheren Anzahl an
Geräten. Nach Rückmeldung der Wartungsfirma ist das MDM empfohlen worden, für
den Fall, dass die Geräte an die Schüler/innen ausgeliehen werden, um hier den
optimalen Schutz zu bieten.
Sofern die Leihstellung der Geräte
ausgeklammert wird und die Geräte im schulischen Betrieb verwendet werden, kann
sich die Schule bezüglich der Inhaltsfilterung auf das IT-Sicherheitsgateway
verlassen.
Mit der Schulleitung wurde stets Rücksprache
gehalten; sie ist über alle Sachverhalte informiert. Aufgrund des pädagogischen
Einsatzes der Tablets teilte die Schulleitung abschließend am 06.11.2020 mit,
dass das MDM nicht gewünscht bzw. für die Schule nicht erforderlich ist und die
Installation und Einrichtung der Geräte durch die Schule (ein Lehrer ist für
den Bereich Medien / Medienbildungskonzept / Medienentwicklung als
Ansprechpartner vorhanden) erfolgen wird.
Nach Rücksprache mit dem EDV-Administrator des
Amtes Rostocker Heide stellt auch die nachträgliche Anschaffung des MDM (z.B.
im Rahmen des Digitalpaktes 2022) kein Problem dar, sofern sich ggf. während
der Arbeit mit den Geräten herausstellen sollte, dass das MDM doch erforderlich
sein sollte.
Die Verhandlungsvergabe ist bereits erfolgt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Zuwendung
vollständig ausgeschöpft werden. Dadurch passiert es, dass die Auftragssumme
etwas über der Zuwendungssumme liegt.
Auf dem Produktkonto 21100-7857200 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) stehen noch finanzielle Mittel in Höhe von 394,10€ zur Verfügung. Der Differenzbetrag zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme in Höhe von 245,34€ kann daher aus diesem Produktkonto finanziert werden.
Finanzierung:
Die Anschaffung der Hardware erfolgt durch eine
nicht rückzahlbare Zuwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Da die Zuwendungssumme maximal ausgeschöpft wird und damit leicht überschritten wird, ist eine Finanzierung des Differenzbetrages zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme aus dem Produktkonto 21100-7857200 gegeben.