Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, für Jan Zeplin den/die
Gemeindevertreter/in _____________________________ als weiteres Mitglied in den
Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Rövershagen zu wählen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Gemeindevertreter Jan Zeplin hat mit
Schreiben vom 23.06.2020 sein Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 46 Absatz 1 und 3
Landeskommunalwahlgesetz M-V hat die Wahlleitung aufgrund des Rücktritts von
Herrn Zeplin bereits das Freibleiben eines Sitzes in der Gemeindevertretung
Rövershagen festgestellt und dies öffentlich bekannt gegeben.
Herr Zeplin war aufgrund des Beschlusses der
Gemeindevertretung Rövershagen vom 24.06.2019 (VZD/751/228/2019/GRÖ) Mitglied
des Bauausschusses.
Die Gemeindevertretung muss daher nun ein neues
Mitglied in den Bauausschuss wählen.
Gemäß § 6 Absatz 2 Hauptsatzung der Gemeinde
Rövershagen setzt sich der Bauausschuss aus 5 Gemeindevertretern und 2
sachkundigen Einwohnern zusammen.
Da ein Gemeindevertreter ausgeschieden ist,
kann die Neubesetzung auch nur durch einen Gemeindevertreter erfolgen.
Andernfalls müsste die Hauptsatzung geändert werden.
Die Besetzung der beratenden Ausschüsse erfolgt
gemäß § 36 Absatz 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Das Wahlverfahren wurde in der Geschäftsordnung
festgelegt. Sollte es keinen allgemeinen Konsens über die Besetzung des
Ausschusses geben, findet eine Verhältniswahl statt. Auf Antrag eines
Gemeindevertreters muss geheim gewählt werden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschuss Rövershagen vom 09.11.2020:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit
4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1-Stimmenenthaltung, für Jan
Zeplin die Gemeindevertreterin Frau Christin Riediger als weiteres Mitglied in
den Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt der Gemeinde Rövershagen zu wählen.
Finanzierung:
Aufgrund der Beschlussfassung ergeben sich
keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde.