Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von maximal 5.325,76€ vollständig auszuschöpfen und
die von der Grundschule Bentwisch in Abstimmung mit der Gemeinde und der
Wartungsfirma abgestimmten schulgebundenen Tablets anzuschaffen.
Bei Überschreitung der Zuwendungssumme wird der
Differenzbetrag zwischen der Zuwendungssumme und der Rechnungssumme aus dem
Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachendes
Anlagevermögens) finanziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß der Richtlinie zur Gewährung von
Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des
DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine
Zuwendung für schulgebundene mobile Endgeräte (SchulEndgeräteFöRL M-V).
Die Zuwendung ist festgesetzt für die
Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, die während Pandemie bedingter
Schulschließungen oder eines eingeschränkten Schulbetriebes den Schülerinnen
und Schülern mit Unterstützungsbedarf ohne ausreichenden Zugang zu einem
angemessenen digitalen Endgerät als Leihgerät zur Verfügung gestellt werden.
Dadurch soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit
Unterstützungsbedarf ermöglicht werden auch von zu Hause aus am digitalen
Lernen teilhaben zu können und auf Unterrichtsstoff zugreifen zu können. Nach
Wiederaufnahme des normalen Schulbetriebes sind die Geräte schulgebunden zu
nutzen und die Geräte und deren Einsatz im Medienbildungskonzept der Schule
aufzunehmen.
Der entsprechende (vorläufige)
Zuwendungsbescheid liegt bereits vor. Für die Grundschule Bentwisch beläuft
sich die Zuwendung auf maximal 5.325,76€. Diese Summe wird im Rahmen der
Projektförderung als Vollfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung
bereitgestellt.
Der o.g. Zuwendungsbescheid ist der Höhe nach
vorläufig. Der endgültige Zuwendungsbetrag ist abhängig von den tatsächlichen
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festsetzung erfolgt mittels
Schlussbescheid nach Prüfung der Mittelverwendung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend des Zuwendungsbescheides darf die
Zuwendung nur für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für
Schülerinnen und Schüler (Laptops, Notebooks und Tablets) einschließlich der
Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs wie Maus,
Stift, Tastatur und geeignete Schutzvorrichtungen (Schutzhüllen) eingesetzt
werden.
Folgende Ausgaben dürfen nicht aus der
Zuwendung geleistet werden:
Smartphones, Ladestationen,
Garantieerweiterungen und Versicherungen der Geräte, Folgekosten zum Beispiel
für Ersatzbeschaffungen sowie Ausgaben für Wartung, Support und Betrieb sowie
Software (mit Ausnahme der Ausgaben für Betriebssysteme, Antivirenprogramme
oder technische Software zur Integration ins Netz der Schule – diese Ausgaben
dürfen aus der Zuwendung geleistet werden, wenn sie für den Betrieb
erforderlich sind).
Die im Rahmen dieser Zuwendung angeschafften
Geräte müssen in die durch den DigitalPakt Schule (Umsetzung für die
Grundschule Bentwisch im Jahr 2021) integrierbar sein und dürfen nicht für
verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden.
Die Grundschule Bentwisch möchte im Rahmen
dieser Zuwendung gerne Tablets anschaffen.
In Abstimmung mit der Gemeinde und der
Wartungsfirma wurde ein entsprechendes Gerät vorgeschlagen, mit welchem die
Schule einverstanden ist.
Bei vollständiger Ausschöpfung der Zuwendung
können 9 Geräte angeschafft werden. Die entsprechenden Taschen, Eingabe-Stifte,
Tastaturen, Schutzfolien, Antiviruslizenzen sowie Installation und Einrichtung
ist bereits inbegriffen.
Die Verhandlungsvergabe ist bereits erfolgt.
Die Wartungsfirma hat sich nicht an der Vergabe
beteiligt. Diese würde lediglich die Installation und Einrichtung vornehmen
sowie die Lizenzerweiterungen, um die Funktionalität des gesamten Systems an
der Grundschule Bentwisch zu gewährleisten.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Zuwendung
vollständig ausgeschöpft werden. Dadurch passiert es, dass die Auftragssumme
etwas über der Zuwendungssumme liegt.
Auf dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule
– Auszahlung für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) stehen noch finanzielle
Mittel zur Verfügung. Der Differenzbetrag zwischen Zuwendungssumme und
Rechnungssumme in Höhe von 11,56€ kann daher aus diesem Produktkonto finanziert
werden.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom
10.11.2020:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und
Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch einstimmig, die
Zuwendungssumme in Höhe von maximal 5.325,76€ vollständig auszuschöpfen und die
von der Grundschule Bentwisch in Abstimmung mit der Gemeinde und der
Wartungsfirma abgestimmten schulgebundenen Tablets anzuschaffen.
Bei Überschreitung der Zuwendungssumme wird der
Differenzbetrag zwischen der Zuwendungssumme und der Rechnungssumme aus dem
Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachendes
Anlagevermögens) finanziert.
Finanzierung:
Die Anschaffung der Hardware erfolgt durch eine
nicht rückzahlbare Zuwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Da die Zuwendungssumme maximal ausgeschöpft
wird und damit leicht überschritten wird, ist eine Finanzierung des
Differenzbetrages zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme aus dem
Produktkonto 21100-7857100 gegeben.