Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Anschaffung von Hardware für die Grundschule Bentwisch im Rahmen einer Zuwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/2738/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Zuwendungssumme in Höhe von maximal 5.325,76€ vollständig auszuschöpfen und die von der Grundschule Bentwisch in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma abgestimmten schulgebundenen Tablets anzuschaffen.

Bei Überschreitung der Zuwendungssumme wird der Differenzbetrag zwischen der Zuwendungssumme und der Rechnungssumme aus dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachendes Anlagevermögens) finanziert.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                        

Enthaltung:                                                        

 


Sachverhalt:

Gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Zuwendung für schulgebundene mobile Endgeräte (SchulEndgeräteFöRL M-V).

 

Die Zuwendung ist festgesetzt für die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, die während Pandemie bedingter Schulschließungen oder eines eingeschränkten Schulbetriebes den Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf ohne ausreichenden Zugang zu einem angemessenen digitalen Endgerät als Leihgerät zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf ermöglicht werden auch von zu Hause aus am digitalen Lernen teilhaben zu können und auf Unterrichtsstoff zugreifen zu können. Nach Wiederaufnahme des normalen Schulbetriebes sind die Geräte schulgebunden zu nutzen und die Geräte und deren Einsatz im Medienbildungskonzept der Schule aufzunehmen.

 

Der entsprechende (vorläufige) Zuwendungsbescheid liegt bereits vor. Für die Grundschule Bentwisch beläuft sich die Zuwendung auf maximal 5.325,76€. Diese Summe wird im Rahmen der Projektförderung als Vollfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung bereitgestellt.

Der o.g. Zuwendungsbescheid ist der Höhe nach vorläufig. Der endgültige Zuwendungsbetrag ist abhängig von den tatsächlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festsetzung erfolgt mittels Schlussbescheid nach Prüfung der Mittelverwendung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Entsprechend des Zuwendungsbescheides darf die Zuwendung nur für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler (Laptops, Notebooks und Tablets) einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs wie Maus, Stift, Tastatur und geeignete Schutzvorrichtungen (Schutzhüllen) eingesetzt werden.

Folgende Ausgaben dürfen nicht aus der Zuwendung geleistet werden:

Smartphones, Ladestationen, Garantieerweiterungen und Versicherungen der Geräte, Folgekosten zum Beispiel für Ersatzbeschaffungen sowie Ausgaben für Wartung, Support und Betrieb sowie Software (mit Ausnahme der Ausgaben für Betriebssysteme, Antivirenprogramme oder technische Software zur Integration ins Netz der Schule – diese Ausgaben dürfen aus der Zuwendung geleistet werden, wenn sie für den Betrieb erforderlich sind).

 

Die im Rahmen dieser Zuwendung angeschafften Geräte müssen in die durch den DigitalPakt Schule (Umsetzung für die Grundschule Bentwisch im Jahr 2021) integrierbar sein und dürfen nicht für verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden.

 

Die Grundschule Bentwisch möchte im Rahmen dieser Zuwendung gerne Tablets anschaffen.

In Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma wurde ein entsprechendes Gerät vorgeschlagen, mit welchem die Schule einverstanden ist.

Bei vollständiger Ausschöpfung der Zuwendung können 9 Geräte angeschafft werden. Die entsprechenden Taschen, Eingabe-Stifte, Tastaturen, Schutzfolien, Antiviruslizenzen sowie Installation und Einrichtung ist bereits inbegriffen.

Die Verhandlungsvergabe ist bereits erfolgt.

Die Wartungsfirma hat sich nicht an der Vergabe beteiligt. Diese würde lediglich die Installation und Einrichtung vornehmen sowie die Lizenzerweiterungen, um die Funktionalität des gesamten Systems an der Grundschule Bentwisch zu gewährleisten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Zuwendung vollständig ausgeschöpft werden. Dadurch passiert es, dass die Auftragssumme etwas über der Zuwendungssumme liegt.

Auf dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) stehen noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Differenzbetrag zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme in Höhe von 11,56€ kann daher aus diesem Produktkonto finanziert werden. 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 10.11.2020:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch einstimmig, die Zuwendungssumme in Höhe von maximal 5.325,76€ vollständig auszuschöpfen und die von der Grundschule Bentwisch in Abstimmung mit der Gemeinde und der Wartungsfirma abgestimmten schulgebundenen Tablets anzuschaffen.

Bei Überschreitung der Zuwendungssumme wird der Differenzbetrag zwischen der Zuwendungssumme und der Rechnungssumme aus dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachendes Anlagevermögens) finanziert.

 


Finanzierung:

Die Anschaffung der Hardware erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Da die Zuwendungssumme maximal ausgeschöpft wird und damit leicht überschritten wird, ist eine Finanzierung des Differenzbetrages zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme aus dem Produktkonto 21100-7857100 gegeben.