Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Vergabe von Planungsleistungen über die Umplanung des Vorfluters 27/3 im Bereich Ladenzeile / Bahnhof Bentwisch (3BA) an den Wasser und Bodenverband "Untere- Warnow- Küste"
Vorlage
VBE/2735/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den Beschluss VBE/107/346/2018/GBE auf.

 

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch die Vergabe der Planungsleistungen für den 3.BA 27/3 (Umplanung / Vorfluterausbau im Bereich Ladenzeile / Bahnhofsvorplatz) an den Wasser und Bodenverband „Untere- Warnow- Küste.

Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den Bürgermeister und den 1.stellvertretenden Bürgermeister, die Vereinbarung zwischen dem Wasser und Bodenverband und der Gemeinde Bentwisch zu unterzeichnen.

 

Die Kostenermittlung des WBV beträgt insgesamt 363.181,00 €.    

 

Zur Finanzierung der Gesamtkosten werden die Restmittel aus 2020 in Höhe von 17.700,- € verwendet. Im HHP 2021 sind weitere Mittel in Höhe von 49.000,00 € für die Vorbereitungs- und Planungsphase in dem Produktkonto 01.55200.7853200 bereitzustellen. Im HHP 2022 müssen für die Bauausführung, den Grunderwerb und weitere Projektsteuerungskosten dann 296.727,00 € in dem Produktkonto 01.55200.7853200 vorgemerkt werden.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss VBE/107/346/2018/GBE hat die Gemeinde Bentwisch beschlossen, den 3. BA des Vorfluters 27/3 im Bereich des Bahnhofes vom Planungsbüro Voss&Muderack planen zu lassen.

Der Wasser und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ hat seine Hilfe der Gemeinde dahingehend bekundet, dass es für den Wasser- und Bodenverband leichter wäre, mit der Bahn zu kommunizieren, da es Gewässer 2. Ordnung betrifft und damit in den Zuständigkeitsbereich des Wasser und Bodenverbandes fällt.

Es wäre sinnvoll die Planung der Trasse dem Wasser und Bodenverband zu übergeben. Dazu muss der alte Beschluss 2018 aufgehoben werden und eine neuer Beschluss über eine Vereinbarung gefasst werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Ingenieurbüro Voss & Muderack arbeitetet bereits mit dem Wasser und Bodenverband „Untere- Warnow- Küste“ (WBV) für die Maßnahme zusammen. Der WBV hat nun eine aktuelle Kostenzusammenstellung erarbeitet.

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde den alten Beschluss aufzuheben und mit einem neuen Beschluss den Wasser- und Bodenverband mit der Planung des 3.BA 27/3 zu beauftragen.

Für das Haushaltsjahr 2021 werden entsprechend dem Entwurf der Vereinbarung mit dem WBV (siehe Anlage) für die Beauftragung der Planung:

                               Planung / Bauüberwachung V&M                            58.310,00 €

                               Baugrunduntersuchung u.a.                                        3.570,00 €

                               50 % der Projektsteuerung WBV                                4.574,00 €

                                                                                                                              66.454,00 €

                                                                                                                             

benötigt.

Für die Bauausführung, den Grunderwerb und weitere Projektsteuerungskosten müssten dann 2022 noch 296.727,00 € im Haushalt vorgemerkt werden.

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Aus dem Haushalt 2020 der Gemeinde Bentwisch stehen im Produktkonto 01.55200.7853200 noch finanzielle Mittel in Höhe von 17.700,00 € für diese Umplanung / Vorfluterausbau im Bereich Ladenzeile / Bahnhofsvorplatz zur Verfügung. Die Kostenermittlung des WBV beträgt insgesamt 363.181,00 €.

Zur Finanzierung der Gesamtkosten werden die Restmittel aus 2020 in Höhe von 17.700,00,- € verwendet. In den HHP 2021 sind weitere Mittel in Höhe von 49.000,00 € für die Vorbereitungs- und Planungsphase in dem Produktkonto 01.55200.7853200 bereitgestellt. (Muss noch beschlossen werden.)

Im HHP 2022 müssen für die Bauausführung, den Grunderwerb und weitere Projektsteuerungskosten dann noch 296.727,00 € vorgemerkt werden. Nur dann könnte die Vereinbarung zwischen Gemeinde und dem WBV durch den Bürgermeister unterzeichnet werden.