Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den
Beschluss VBE/107/346/2018/GBE auf.
Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung
Bentwisch die Vergabe der Planungsleistungen für den 3.BA 27/3 (Umplanung /
Vorfluterausbau im Bereich Ladenzeile / Bahnhofsvorplatz) an den Wasser und
Bodenverband „Untere- Warnow- Küste.
Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt den
Bürgermeister und den 1.stellvertretenden Bürgermeister, die Vereinbarung
zwischen dem Wasser und Bodenverband und der Gemeinde Bentwisch zu
unterzeichnen.
Die Kostenermittlung des WBV beträgt insgesamt
363.181,00 €.
Zur Finanzierung der Gesamtkosten werden die
Restmittel aus 2020 in Höhe von 17.700,- € verwendet. Im HHP 2021 sind weitere
Mittel in Höhe von 49.000,00 € für die Vorbereitungs- und Planungsphase in dem
Produktkonto 01.55200.7853200 bereitzustellen. Im HHP 2022 müssen für die
Bauausführung, den Grunderwerb und weitere
Projektsteuerungskosten dann 296.727,00 € in dem Produktkonto 01.55200.7853200
vorgemerkt werden.
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss VBE/107/346/2018/GBE hat die Gemeinde Bentwisch
beschlossen, den 3. BA des Vorfluters 27/3 im Bereich des Bahnhofes vom
Planungsbüro Voss&Muderack planen zu lassen.
Der Wasser und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ hat seine Hilfe der
Gemeinde dahingehend bekundet, dass es für den Wasser- und Bodenverband
leichter wäre, mit der Bahn zu kommunizieren, da es Gewässer 2. Ordnung
betrifft und damit in den Zuständigkeitsbereich des Wasser und Bodenverbandes
fällt.
Es wäre sinnvoll die Planung der Trasse dem Wasser und Bodenverband zu
übergeben. Dazu muss der alte Beschluss 2018 aufgehoben werden und eine neuer
Beschluss über eine Vereinbarung gefasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Ingenieurbüro Voss & Muderack arbeitetet bereits mit dem Wasser
und Bodenverband „Untere- Warnow- Küste“ (WBV) für die Maßnahme zusammen. Der
WBV hat nun eine aktuelle Kostenzusammenstellung erarbeitet.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde den alten Beschluss aufzuheben und
mit einem neuen Beschluss den Wasser- und Bodenverband mit der Planung des 3.BA
27/3 zu beauftragen.
Für das Haushaltsjahr 2021 werden entsprechend dem Entwurf der
Vereinbarung mit dem WBV (siehe Anlage) für die Beauftragung der Planung:
Planung
/ Bauüberwachung V&M 58.310,00
€
Baugrunduntersuchung
u.a. 3.570,00 €
50 %
der Projektsteuerung WBV 4.574,00 €
66.454,00 €
benötigt.
Für die Bauausführung, den Grunderwerb und weitere Projektsteuerungskosten
müssten dann 2022 noch 296.727,00 € im Haushalt vorgemerkt werden.
Finanzierung:
Aus dem Haushalt 2020 der Gemeinde Bentwisch stehen im
Produktkonto 01.55200.7853200 noch finanzielle Mittel in Höhe von 17.700,00 €
für diese Umplanung / Vorfluterausbau im Bereich Ladenzeile / Bahnhofsvorplatz
zur Verfügung. Die Kostenermittlung des WBV beträgt insgesamt 363.181,00 €.
Zur Finanzierung der Gesamtkosten werden die Restmittel aus 2020 in Höhe von 17.700,00,- € verwendet. In den HHP 2021 sind weitere Mittel in Höhe von 49.000,00 € für die Vorbereitungs- und Planungsphase in dem Produktkonto 01.55200.7853200 bereitgestellt. (Muss noch beschlossen werden.)
Im HHP 2022 müssen für die Bauausführung, den Grunderwerb und weitere Projektsteuerungskosten dann noch 296.727,00 € vorgemerkt werden. Nur dann könnte die Vereinbarung zwischen Gemeinde und dem WBV durch den Bürgermeister unterzeichnet werden.