Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Bauantrag zur Errichtung einer Garage an ein Bestandsgebäude auf dem Flurstück 6/7 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch
Vorlage
VBE/2733/2020/GBE
Aktenzeichen
VA Garage Bewi, Fl. 3, Flst. 6/7
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Bauantrag zur Errichtung einer gewerblich genutzen  Garage an ein Bestandsgebäude auf dem Flurstück 6/7 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Der Gemeindevertretung Bentwisch liegt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Bauantrag zur Errichtung einer Garage an ein Bestandsgebäude auf dem Flurstück 6/7 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch zur Stellungnahme vor.

Gemäß beigefügter Betriebsbeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben dient die Garage dem Abstellen von Betriebsfahrzeugen, die das Grundstück zwischen 6.00 und 8.00 Uhr verlassen und zwischen 17.00 und 20.00 Uhr wieder ankommen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat beim Antragsteller erfragt, um was für Fahrzeuge für welches Gewerbe es sich handelt. Es sind PKW´s des Hotels in Albertsdorf.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung für die Straße Am Berg.

Die Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB, Bauen im Innenbereich.

Obwohl es sich hier um ein gewerbliches Vorhaben handelt, ist aus der Betriebsbeschreibung mit An- und Abfahrtszeiten abzuleiten, dass diese Nutzung jeder anderen privaten Nutzung einer Garage entspricht.

Eine Störung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse lässt sich für die umliegende Bebauung nicht herleiten. Bauplanungsrechtlich gibt es aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.


Stellungnahme des Bauausschusses:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen dem Antrag gem. Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.