Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im
Rahmen
der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem
Bauantrag zur Errichtung einer gewerblich
genutzen Garage an ein Bestandsgebäude
auf dem Flurstück 6/7 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch
aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung Bentwisch liegt im Rahmen der Beteiligung durch
die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Bauantrag zur Errichtung einer Garage an ein Bestandsgebäude auf
dem Flurstück 6/7 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch zur Stellungnahme vor.
Gemäß beigefügter Betriebsbeschreibung für gewerbliche Bauvorhaben dient
die Garage dem Abstellen von Betriebsfahrzeugen, die das Grundstück zwischen
6.00 und 8.00 Uhr verlassen und zwischen 17.00 und 20.00 Uhr wieder ankommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat beim Antragsteller erfragt,
um was für Fahrzeuge für welches Gewerbe es sich handelt. Es sind PKW´s des
Hotels in Albertsdorf.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich
der Klarstellungssatzung für die Straße Am Berg.
Die Beurteilung erfolgt somit nach § 34 BauGB,
Bauen im Innenbereich.
Obwohl es sich hier um ein gewerbliches
Vorhaben handelt, ist aus der Betriebsbeschreibung mit An- und Abfahrtszeiten
abzuleiten, dass diese Nutzung jeder anderen privaten Nutzung einer Garage
entspricht.
Eine Störung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse lässt sich für die umliegende Bebauung nicht herleiten. Bauplanungsrechtlich gibt es aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen dem Antrag gem. Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.