Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande hebt den Beschluss VFA/1874/2020/GGE vom 01.10.2020 auf, da dieser
Beschluss fehlerhaft war.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung
Gelbensande beschließt die 7. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:
7. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ….. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 7. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 14.11.2019, wie folgt geändert:
In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird
für die Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 27,57 €/ha durch den Gebührensatz 27,51 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 14,56 €/ha durch den Gebührensatz 8,57 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 87,34 €/ha durch den Gebührensatz 51,42 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 28,67 €/ha durch den Gebührensatz 16,88 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 12,10 €/ha durch den Gebührensatz 5,62 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 72,57 €/ha durch den Gebührensatz 33,70 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 23,65 €/ha durch den Gebührensatz 10,99 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 15,75 €/Ha durch den Gebührensatz 22,60 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 95,42 €/ha durch den Gebührensatz 134,29 €/ha ersetzt
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Gelbensande, den ………
Manfred Labitzke Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 7. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April
2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020, werden die von Kommunen für
ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge
durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den
Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene
Fremdleistungen.
2. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und
Flächen
2.1.
Gewässerunterhaltung
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2020. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)
- die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1.935,46 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
37,9295 |
108,0990 |
999,9158 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
12,1930 |
34,7502 |
321,4394 |
Gebäude- und
Freifläche (II) |
2,4800 |
7,0680 |
65,3790 |
Fläche mit
besondere funktionaler Prägung (II) |
5,5173 |
15,7242 |
135,5100 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,1709 |
6,0248 |
55,7294 |
Grünanlage (III) |
27,2057 |
25,8454 |
239,0700 |
Verkehrsfläche (II) |
100,7537 |
255,0954 |
2.359,6325 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
721,7255 |
685,5921 |
6.341,7269 |
Waldfläche (I) |
2.449,5238 |
1.163,5238 |
10.762,5900 |
Wasserfläche (III) |
22,8655 |
2,1666 |
20,0411 |
gesamt |
3.383,3649 |
2.303,8895 |
21.301,0339 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldfläche
(I) |
2.449,5238 |
10.762,5900 |
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
158,8735 |
3.881,8766 |
Sonstige
Grundstücksflächen
(III) |
774,9676 |
6.656,5673 |
gesamt |
3.383,3649 |
21.301,0339 |
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.935,46 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Anteil an der Gesamtfläche in % |
Anteil an den Zuschlägen in € |
Kosten GWU in € |
gesamt in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
2.449,5238 |
72,3990 |
1.401,2545 |
10.762,5900 |
12.163,8445 |
1.216,3845 |
13.380,23 |
Gebäude, Frei-fläche, Verkehrsfläche (II) |
158,8735 |
4,6957 |
90,8839 |
3.881,8766 |
3.972,7604 |
397,2760 |
4.370,04 |
Sonstige Grundstücks- Flächen (III) |
774,9676 |
22,9052 |
443,3216 |
6.656,5673 |
7.099,8889 |
709,9889 |
7.809,88 |
gesamt |
3.383,3649 |
100,0000 |
1.935,4600 |
21.301,0339 |
23.236,4939 |
2.323,6494 |
25.560,14 |
2.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2020. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je
Beitragseinheit (15,58 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
9,5529 |
3 |
28,6587 |
446,5179 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
2,5356 |
3 |
7,6068 |
118,5180 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
0,6779 |
3 |
2,0337 |
31,6861 |
Fläche mit
besonderer funktionaler Prägung (II) |
4,4350 |
3 |
13,3050 |
207,2990 |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
2,8835 |
2 |
5,7670 |
89,8530 |
Grünanlage (III) |
6,5355 |
1 |
6,5355 |
101,8266 |
Verkehrsfläche (II) |
26,1344 |
3 |
78,4032 |
1.221,5640 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
140,2231 |
1 |
140,2231 |
2.184,7512 |
Waldfläche (I) |
745,1350 |
0,5 |
372,5675 |
5.804,8018 |
Wasserfläche (III) |
5,8414 |
0,1 |
0,5841 |
9,1012 |
gesamt |
943,9543 |
|
655,6846 |
10.215,9190 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
745,1350 |
5.804,8018 |
580,4802 |
6.385,28 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
43,3358 |
2.025,5851 |
202,5585 |
2.228,14 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
155,4835 |
2.385,5320 |
238,5532 |
2.624,09 |
gesamt |
943,9543 |
10.215,9190 |
1.021,5919 |
11.237,51 |
2.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2020. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (10,21 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
d) Waldflächen (I)
e) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
f) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (III) |
5,2193 |
3 |
15,6579 |
159,9180 |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
3,4257 |
3 |
10,2771 |
104,9625 |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Fläche mit
besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
0,2982 |
1 |
0,2982 |
3,0456 |
Verkehrsfläche (II) |
21,9778 |
3 |
65,9334 |
673,3939 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
9,6122 |
1 |
9,6122 |
98,1717 |
Waldfläche (I) |
816,8437 |
0,5 |
408,4219 |
4.171,3121 |
Wasserfläche (III) |
0,2506 |
0,1 |
0,0251 |
0,2559 |
gesamt |
857,6275 |
|
510,2257 |
5.211,0598 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
816,8437 |
4.171,3121 |
417,1312 |
4.588,44 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
30,6228 |
938,2744 |
93,8274 |
1.032,10 |
Sonstige Grundstücksflächen (III) |
10,1610 |
101,4733 |
10,1473 |
111,62 |
gesamt |
857,6275 |
5.211,0598 |
521,1060 |
5.732,17 |
2.4.
Schöpfwerk
Moorgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2020. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (40,71 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
g) Waldflächen (I)
h) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
i) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Faktor |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
- |
- |
- |
-- |
Industrie-
und Gewerbefläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Gebäude-
und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
- |
Fläche mit
besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
- |
Sport-,
Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
- |
- |
- |
- |
Verkehrsfläche (II) |
0,0764 |
3 |
0,2292 |
9,3311 |
landwirtschaftl.
Fläche (III) |
- |
- |
- |
- |
Waldfläche (I) |
0,0146 |
0,5 |
0,0073 |
0,2972 |
Wasserfläche (III) |
- |
- |
- |
- |
Gesamt |
0,0910 |
|
0,2365 |
9,6283 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche (I) |
0,0146 |
0,2972 |
0,0297 |
0,33 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen (II) |
0,0764 |
9,3311 |
0,9331 |
10,26 |
Sonstige
Grundstücksflächen (III) |
- |
- |
- |
- |
gesamt |
0,0910 |
9,6283 |
0,9628 |
10,59 |
3. Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
Gewässerunterhaltung
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 13.380,23
€
Gesamtfläche: 2.449,5238 ha
Gebührensatz: 5,46 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten:
4.370,04 €
Gesamtfläche: 158,8735 ha
Gebührensatz: 27,51 €/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 7.809,88 €
Gesamtfläche: 774,9676 ha
Gebührensatz: 10,08 €/ha
3.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
a) Waldflächen
Gesamtkosten: 6.385,28 €
Gesamtfläche: 745,1350 ha
Gebührensatz: 8,57 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 2.228,14 €
Gesamtfläche: 43,3358 ha
Gebührensatz: 51,42 €/ha
c) Sonstige Grundstücksfläche
Gesamtkosten: 2.624,09 €
Gesamtfläche: 155,4835 ha
Gebührensatz: 16,88 €/ha
3.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 4.588,44 €
Gesamtfläche: 816,8437 ha
Gebührensatz: 5,62 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 1.032,10 €
Gesamtfläche: 30,6228 ha
Gebührensatz: 33,70
€/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 111,62 €
Gesamtfläche: 10,1610 ha
Gebührensatz: 10,99 €/ha
3.4 Schöpfwerk
Moorgraben
a) Waldfläche
Gesamtkosten: 0,33 €
Gesamtfläche: 0,0146 ha
Gebührensatz: 22,60 €/ha
b) Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 10,26 €
Gesamtfläche: 0,0764 ha
Gebührensatz: 134,29
€/ha
c) Sonstige Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 0,00 €
Gesamtfläche: 0,0000 ha
Gebührensatz: 0,00 €
Anlagen:
keine
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gelbensande
ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V
S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde Gelbensande
hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände
vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578)
und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 3.
Änderungssatzung vom 31.01.2017 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung
seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen
Haushaltsführung erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Gelbensande zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Der Beitragsbescheid des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 09.03.2020 für das Jahr
2020 in Höhe von 38.683,05 € (2019: 51.801,57 €) liegt vor. Die von der
Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Beschluss
VFA/1874/2020/GGE vom 01.10.2020 wurde die 7. Änderungssatzung – Inkrafttreten
zum 01.01.2021 – mit 10 Ja-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen durch die
Gemeindevertretung Gelbensande beschlossen.
Bei der
Einarbeitung der Gebührenkalkulation in die Beschlussvorlage für die 7.
Änderungssatzung ist der Verwaltung ein Fehler unterlaufen. Die Gewässerunterhaltung (§ 3 (2) a)) wurde aus der Gebührenkalkulation nicht in die Satzung übernommen. Es wurde
somit ein fehlerhafter Beschluss gefasst, die Bekanntmachung der Satzung ist
noch nicht erfolgt.
Um diesen
Fehler zu heilen, empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung Gelbensande,
den Beschluss VFA/1874/2020/GGE vom 01.10.2020 aufzuheben und über die 7.
Änderungssatzung erneut zu beschließen.
Aufgrund
der vorher genannten Gründe legen wir Ihnen die Vorlage erneut zur
Beschlussfassung vor.
Eine Gebührenerhöhung
bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Die Gemeindevertretung
Gelbensande hat in ihrer Sitzung am 26.09.2019 die 6. Änderungssatzung
beschlossen. Die Gebührensätze sind in der nachfolgenden Gegenüberstellung
ersichtlich.
Grundlage für die neue
Kalkulation ist der Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ vom 09.03.2020 in Höhe von insgesamt 38.683,05 € (2019 =
51.801,57 €).
Der Gesamtaufwand
bemisst sich durch den zu zahlenden Beitrag der Gemeinde Gelbensande an den
Wasser- und Bodenverband und durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des
Beitrages).
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (3.383,3650 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird
nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des
Flurstücks vorgenommen.
Die Schöpfwerkskosten
werden ebenfalls nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen
Nutzungsart des im Einzugsgebiet des Schöpfwerks liegenden Flurstücks umgelegt.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Gewässerunterhaltung 5.
Änderungssatzung
Waldflächen 5,46 €/ha vorher 5,46 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 27,51 €/ha vorher 27,57 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 10,08 €/ha vorher 10,08 €/ha
Schöpfwerk Stromgraben 6.
Änderungssatzung
Waldflächen 8,57 €/ha vorher 14,56 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 51,42 €/ha vorher 87,34 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen
16,88 €/ha vorher
28,67 €/ha
Schöpfwerk Hirschburg
Waldfläche 5,62 €/ha vorher 12,10 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 33,70 €/ha vorher 72,57 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 10,99 €/ha vorher 23,65 €/ha
Schöpfwerk Moorgraben
Waldfläche 22,60
€/ha vorher 15,75 €/ha
Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen 134,29 €/ha vorher 95,42 €/ha
Sonstige Grundstücksflächen 0,00 €/ha vorher 0,00 €/ha
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Gemeinde müsste für ihre
eigenen Grundstücke (rd. 52,6649 ha) auch weniger bzw. mehr Gebühren bezahlen.
Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Einnahmen und
Ausgaben Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt entsprechend geplant.