Betreff
7. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" vom 21.11.2013
Vorlage
VFA/1881/2020/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Gelbensande hebt den Beschluss VFA/1874/2020/GGE vom 01.10.2020 auf, da dieser Beschluss fehlerhaft war.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 7. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

 

7. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom ….. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 7. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

  

 

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 14.11.2019, wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird

 

für die Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 27,57 €/ha durch den Gebührensatz 27,51 €/ha ersetzt.

 

 

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

 

für die Waldflächen der Gebührensatz 14,56 €/ha durch den Gebührensatz 8,57 €/ha ersetzt

 

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 87,34 €/ha durch den Gebührensatz 51,42 €/ha ersetzt

 

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 28,67 €/ha durch den Gebührensatz 16,88 €/ha ersetzt.

 

 

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

 

für die Waldflächen der Gebührensatz 12,10 €/ha durch den Gebührensatz 5,62 €/ha ersetzt

 

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 72,57 €/ha durch den Gebührensatz 33,70 €/ha ersetzt

 

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 23,65 €/ha durch den Gebührensatz 10,99 €/ha ersetzt.

 

 

 

In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird

 

für die Waldflächen der Gebührensatz 15,75 €/Ha durch den Gebührensatz 22,60 €/ha ersetzt

 

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 95,42 €/ha durch den Gebührensatz 134,29 €/ha ersetzt

 

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

 

Gelbensande, den ………

 

 

Manfred Labitzke                                           Siegel

  Bürgermeister

 

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 7. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2.    Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

 

2.1.           Gewässerunterhaltung

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2020. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1.935,46 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                         (II)

37,9295

108,0990

999,9158

Industrie- und Gewerbefläche   (II)

12,1930

34,7502

321,4394

Gebäude- und Freifläche          (II)

2,4800

7,0680

65,3790

Fläche mit besondere funktionaler Prägung                                     (II)

5,5173

15,7242

135,5100

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                     (III)

3,1709

6,0248

55,7294

Grünanlage                               (III)

27,2057

25,8454

239,0700

Verkehrsfläche                          (II)

100,7537

255,0954

2.359,6325

landwirtschaftl. Fläche              (III)

721,7255

685,5921

6.341,7269

Waldfläche                                (I)

2.449,5238

1.163,5238

10.762,5900

Wasserfläche                            (III)

22,8655

2,1666

20,0411

gesamt

3.383,3649

2.303,8895

21.301,0339

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

Nutzungsartengruppe   

Fläche in ha

Kosten in €

Waldfläche                                                (I)                                        

2.449,5238

10.762,5900

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen   (II)

158,8735

3.881,8766

Sonstige Grundstücksflächen                   (III)

774,9676

6.656,5673

gesamt

3.383,3649

21.301,0339

 

 

 

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.935,46 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

 

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an der

Gesamtfläche

in %

Anteil an den

Zuschlägen

in €

Kosten

GWU

in €

gesamt

in €

Verwaltungs-

kosten

10 %

in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche 

(I)

2.449,5238

72,3990

1.401,2545

10.762,5900

12.163,8445

1.216,3845

13.380,23

Gebäude, Frei-fläche, Verkehrsfläche

(II)

158,8735

4,6957

90,8839

3.881,8766

3.972,7604

397,2760

4.370,04

Sonstige

Grundstücks-

Flächen

(III)

774,9676

22,9052

443,3216

 

6.656,5673

7.099,8889

709,9889

7.809,88

 

gesamt

3.383,3649

100,0000

1.935,4600

21.301,0339

23.236,4939

2.323,6494

25.560,14

 

2.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2020. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (15,58 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)    

9,5529

3

28,6587

446,5179

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

2,5356

3

7,6068

118,5180

Gebäude- und Freifläche             (II)

0,6779

3

2,0337

31,6861

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

4,4350

3

13,3050

207,2990

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof           (III)                          

2,8835

2

5,7670

89,8530

Grünanlage                                 (III) 

6,5355

1

6,5355

101,8266

Verkehrsfläche                             (II) 

26,1344

3

78,4032

1.221,5640

landwirtschaftl. Fläche                (III) 

140,2231

1

140,2231

2.184,7512

Waldfläche                                    (I)

745,1350

0,5

372,5675

5.804,8018

Wasserfläche                              (III)      

5,8414

0,1

0,5841

9,1012

gesamt

943,9543

 

655,6846

10.215,9190

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

kosten 10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

745,1350

5.804,8018

580,4802

  6.385,28

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

 

43,3358

 

2.025,5851

 

202,5585

       

2.228,14

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

 

155,4835

 

  2.385,5320

 

238,5532

 

2.624,09

gesamt

943,9543

10.215,9190

1.021,5919

11.237,51

 

 

2.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2020. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (10,21 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)    Waldflächen (I)

e)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)     Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (III)        

5,2193

3

15,6579

159,9180

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

3,4257

3

10,2771

104,9625

Gebäude- und Freifläche              (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof            (III)              

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

0,2982

1

0,2982

3,0456

Verkehrsfläche                              (II)

21,9778

3

65,9334

673,3939

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

9,6122

1

9,6122

98,1717

Waldfläche                                     (I)

816,8437

0,5

408,4219

4.171,3121

Wasserfläche                               (III) 

0,2506

0,1

0,0251

0,2559

gesamt

857,6275

 

510,2257

5.211,0598

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

816,8437

4.171,3121

417,1312

4.588,44

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

30,6228

 

938,2744

93,8274

1.032,10

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

10,1610

101,4733

10,1473

111,62

gesamt

857,6275

5.211,0598

521,1060

5.732,17

 

 

2.4.           Schöpfwerk Moorgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 25.02.2020. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (40,71 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

g)    Waldflächen (I)

h)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

i)      Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Faktor

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof           (III)                        

-

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

0,0764

3

  0,2292

9,3311

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,0146

0,5

0,0073

0,2972

Wasserfläche                               (III)

-

-

-

-

Gesamt

0,0910

 

0,2365

9,6283

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

0,0146

0,2972

0,0297

0,33

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

0,0764

9,3311

0,9331

10,26

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

-

-

-

-

gesamt

0,0910

9,6283

0,9628

10,59

 

 

3.    Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

 

3.1.           Gewässerunterhaltung

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                13.380,23 €

 

Gesamtfläche:                                   2.449,5238 ha

 

Gebührensatz:                                          5,46 €/ha

 

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                4.370,04 €

 

Gesamtfläche:                                      158,8735 ha

 

Gebührensatz:                                      27,51 €/ha

 

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                7.809,88 €

 

Gesamtfläche:                                    774,9676 ha  

 

Gebührensatz:                                      10,08 €/ha

 

3.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                  6.385,28 €

 

Gesamtfläche:                                        745,1350 ha

 

Gebührensatz:                                          8,57 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                  2.228,14 €

 

Gesamtfläche:                                        43,3358 ha

 

Gebührensatz:                                        51,42 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksfläche

 

Gesamtkosten:                                  2.624,09 €

 

Gesamtfläche:                                      155,4835 ha

 

Gebührensatz:                                       16,88 €/ha 

 

 

 

 

3.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

 

a)    Waldfläche                                       

 

Gesamtkosten:                                  4.588,44 €

 

Gesamtfläche:                                      816,8437 ha

 

Gebührensatz:                                        5,62 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                  1.032,10 €

 

Gesamtfläche:                                   30,6228 ha

 

Gebührensatz:                                 33,70 €/ha

 

 

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                111,62 €

 

Gesamtfläche:                                   10,1610 ha

 

Gebührensatz:                                   10,99 €/ha

 

 

 

3.4         Schöpfwerk Moorgraben

 

 

a)    Waldfläche

 

 

Gesamtkosten:                                    0,33 €

 

Gesamtfläche:                                     0,0146 ha

 

Gebührensatz:                                 22,60 €/ha

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                  10,26 €

 

Gesamtfläche:                                     0,0764 ha

 

Gebührensatz:                                 134,29 €/ha

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                0,00 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0000 ha

 

Gebührensatz:                                 0,00 €

 

 

 

Anlagen:

keine

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Gelbensande ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

Die Gemeinde Gelbensande hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 3. Änderungssatzung vom 31.01.2017 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Die von der Gemeinde Gelbensande zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Der Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 09.03.2020 für das Jahr 2020 in Höhe von 38.683,05 € (2019: 51.801,57 €) liegt vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit Beschluss VFA/1874/2020/GGE vom 01.10.2020 wurde die 7. Änderungssatzung – Inkrafttreten zum 01.01.2021 – mit 10 Ja-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen durch die Gemeindevertretung Gelbensande beschlossen.

Bei der Einarbeitung der Gebührenkalkulation in die Beschlussvorlage für die 7. Änderungssatzung ist der Verwaltung ein Fehler unterlaufen. Die Gewässerunterhaltung (§ 3 (2) a)) wurde aus der Gebührenkalkulation nicht in die Satzung übernommen. Es wurde somit ein fehlerhafter Beschluss gefasst, die Bekanntmachung der Satzung ist noch nicht erfolgt.

Um diesen Fehler zu heilen, empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung Gelbensande, den Beschluss VFA/1874/2020/GGE vom 01.10.2020 aufzuheben und über die 7. Änderungssatzung erneut zu beschließen.

 

Aufgrund der vorher genannten Gründe legen wir Ihnen die Vorlage erneut zur Beschlussfassung vor.

 

Eine Gebührenerhöhung bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande hat in ihrer Sitzung am 26.09.2019 die 6. Änderungssatzung beschlossen. Die Gebührensätze sind in der nachfolgenden Gegenüberstellung ersichtlich.

 

Grundlage für die neue Kalkulation ist der Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 09.03.2020 in Höhe von insgesamt 38.683,05 € (2019 = 51.801,57 €).

 

Der Gesamtaufwand bemisst sich durch den zu zahlenden Beitrag der Gemeinde Gelbensande an den Wasser- und Bodenverband und durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

Bei der Berechnung der Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (3.383,3650 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des Flurstücks vorgenommen.

Die Schöpfwerkskosten werden ebenfalls nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des im Einzugsgebiet des Schöpfwerks liegenden Flurstücks umgelegt.

 

Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

Gewässerunterhaltung                                                                                                5. Änderungssatzung

Waldflächen                                                                       5,46 €/ha                          vorher                    5,46 €/ha         

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen      27,51 €/ha                          vorher                  27,57 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                    10,08 €/ha                          vorher                  10,08 €/ha

 

Schöpfwerk Stromgraben                                                                                                          6. Änderungssatzung

Waldflächen                                                                        8,57 €/ha                         vorher                  14,56 €/ha

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen            51,42 €/ha                   vorher              87,34 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                 16,88 €/ha                            vorher              28,67 €/ha

 

Schöpfwerk Hirschburg

Waldfläche                                                                          5,62 €/ha                          vorher                  12,10 €/ha

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen      33,70 €/ha                          vorher                  72,57 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                    10,99 €/ha                          vorher                  23,65 €/ha

 

Schöpfwerk Moorgraben

Waldfläche                                                                        22,60 €/ha                          vorher                  15,75 €/ha

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen         134,29 €/ha                    vorher              95,42 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                      0,00 €/ha                          vorher                    0,00 €/ha

 


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Gemeinde müsste für ihre eigenen Grundstücke (rd. 52,6649 ha) auch weniger bzw. mehr Gebühren bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Einnahmen und Ausgaben Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt entsprechend geplant.