Betreff
6. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" vom 21.11.2013
Vorlage
VFA/1880/2020/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Gelbensande hebt den Beschluss VFA/829/771/2019/GGE vom 26.09.2019 und somit die 6. Änderungssatzung vom 14.11.2019 auf, da dieser Beschluss fehlerhaft war.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

 

6. Änderungssatzung

der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom … und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 6. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

  

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 29.11.2018, wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) a) Gewässerunterhaltung wird

 

für die Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 29,63 €/ha durch den Gebührensatz 27,57 €/ha ersetzt.

 

 

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

 

für die Waldflächen der Gebührensatz 7,65 €/ha durch den Gebührensatz 14,56 €/ha ersetzt

 

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 45,93 €/ha durch den Gebührensatz 87,34 €/ha ersetzt

 

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 15,08 €/ha durch den Gebührensatz                  28,67 €/ha ersetzt.

 

 

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

 

für die Waldflächen der Gebührensatz 12,80 €/ha durch den Gebührensatz 12,10 €/ha ersetzt

 

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 76,80 €/ha durch den Gebührensatz 72,57 €/ha ersetzt

 

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 25,03 €/ha durch den Gebührensatz

23,65 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird

 

für die Waldflächen der Gebührensatz 17,81 €/Ha durch den Gebührensatz 15,75 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 110,47 €/ha durch den Gebührensatz 95,42 €/ha ersetzt

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

Gelbensande, den ……………..

 

 

Manfred Labitzke                                           Siegel

  Bürgermeister

 

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 6. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2.    Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

 

2.1.           Gewässerunterhaltung

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.02.2019. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1.935,46 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                         (II)

37,7264

107,52

994,56

Industrie- und Gewerbefläche   (II)

12,1930

34,75

321,44

Gebäude- und Freifläche          (II)

2,4800

7,07

65,38

Fläche mit besondere funktionaler Prägung                                     (II)

5,1405

14,65

135,51

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                     (III)

3,1709

6,02

55,73

Grünanlage                               (III)

27,7372

26,35

243,74

Verkehrsfläche                          (II)

100,8026

255,24

2.360,92

landwirtschaftl. Fläche              (III)

721,7255

685,59

6.341,73

Waldfläche                                (I)

2.449,5238

1.163,52

10.762,59

Wasserfläche                            (III)

22,8655

2,17

20,04

gesamt

3.383,3654

2.302,88

21.301,64

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

Nutzungsartengruppe   

Fläche in ha

Kosten in €

Waldfläche                                                (I)                                        

2.449,5238

10.762,59

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen   (II)

158,3425

3.877,81

Sonstige Grundstücksflächen                   (III)

775,4991

6.661,24

gesamt

3.383,3654

21.301,64

 

 

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.935,46 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

 

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an der

Gesamtfläche

in %

Anteil an den

Zuschlägen

in €

Kosten

GWU

in €

gesamt

in €

Verwaltungs-

kosten

10 %

in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche 

(I)

2.449,5238

72,40

1.401,25

10.762,59

12.163,84

1.216,38

13.380,23

Gebäude, Frei-fläche, Verkehrsfläche

(II)

158,3425

4,68

90,58

3.877,81

3.968,39

396,84

4.365,23

Sonstige

Grundstücks-

Flächen

(III)

775,4991

22,92

443,63

 

6.661,24

7.104,86

710,49

7.815,35

 

gesamt

3.383,3654

100

1.935,46

21.301,64

23.237,10

2.323,71

25.560,81

 

 

 

2.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.02.2019 sowie der Änderungsbescheid vom 27.05.2019. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (26,47 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

9,4674

28,4022

751,74

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

2,5356

7,6068

201,33

Gebäude- und Freifläche             (II)

0,6779

2,0337

53,83

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

4,1840

12,5520

332,22

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                         (III)

2,8835

5,7670

152,64

Grünanlage                                    (III)

6,8706

6,8706

181,85

Verkehrsfläche                               (II)

26,1343

78,4029

            2.075,14

landwirtschaftl. Fläche                   (III)

140,2231

140,2231

3.711,38

Waldfläche                                     (I)

745,1350

372,5675

9.861,00

Wasserfläche                                 (III)

5,8414

0,5841

15,46

gesamt

943,9528

655,0099

17.336,60

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

kosten 10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

745,1350

  9.861,0022

986,1002

10.847,10

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

 

42,9992

 

3.414,2689

 

341,4269

        3.755,70

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

 

155,8186

 

  4.061,3309

 

406,1331

 

4.467,46

gesamt

943,9528

17.336,6021

1.733,6602

19.070,26

 

 

 

2.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.02.2019 sowie der Änderungsbescheid vom 27.05.2019. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (21,99 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)    Waldflächen (I)

e)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)     Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                             (II)

5,2193

15,6579

344,35

Industrie- und Gewerbefläche       (II)

3,4257

10,2771

226,02

Gebäude- und Freifläche              (II)

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                        (III)

-

-

-

Grünanlage                                   (III)

0,2982

0,2982

6,56

Verkehrsfläche                              (II)

21,9778

65,9334

1.4450,03

landwirtschaftl. Fläche                  (III)

9,6122

9,6122

211,39

Waldfläche                                    (I)

816,8437

408,4219

8.982,13

Wasserfläche                                (III)

0,2506

0,0251

0,55

gesamt

857,6275

510,2257

11.221,03

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

816,8437

8.982,1307

898,2131

9.880,34

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

30,6228

 

2.020,3963

202,0396

2.222,44

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

10,1610

218,5035

21,8503

240,35

gesamt

857,6275

11.221,0305

1.122,1031

12.343,13

 

 

2.4.           Schöpfwerk Moorgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.02.2019 sowie der Änderungsbescheid vom 27.05.2019. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (28,92 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

g)    Waldflächen (I)

h)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

i)      Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                       (III)

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

0,0764

0,2292

6,63

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,0146

0,0073

0,21

Wasserfläche                               (III)

-

-

-

Gesamt

0,0910

0,2365

6,84

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie den Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche                     (I)

0,0146

0,2111

0,0211

0,23

Gebäude, Freiflächen,  Verkehrsflächen           (II)

0,0764

6,6290

0,6629

7,29

Sonstige                            Grundstücksflächen   (III)

-

-

-

-

gesamt

0,0910

6,8401

0,6840

7,52

 

 

 

3.    Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

 

3.1.           Gewässerunterhaltung

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                13.380,23 €

 

Gesamtfläche:                                 2.449,5238 ha

 

Gebührensatz:                                 5,46 €/ha

 

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                4.365,23 €

 

Gesamtfläche:                                   158,3425 ha

 

Gebührensatz:                                 27,57 €/ha

 

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                7.815,35 €

 

Gesamtfläche:                                 775,4991 ha      

 

Gebührensatz:                                 10,08 €/ha

 

 

 

 

 

 

3.2.           Schöpfwerk Stromgraben

 

 

a)    Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                  10.847,10 €

 

Gesamtfläche:                                     745,1350 ha

 

Gebührensatz:                                   14,56 €/ha

 

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                  3.755,70 €

 

Gesamtfläche:                                   42,9992 ha      

 

Gebührensatz:                                   87,34 €/ha

 

 

 

c)    Sonstige Grundstücksfläche

 

Gesamtkosten:                                  4.467,46 €

 

Gesamtfläche:                                   155,8186 ha   

 

Gebührensatz:                                  28,67 €/ha      

 

 

 

3.3.           Schöpfwerk Hirschburg

 

 

a)    Waldfläche                                       

 

Gesamtkosten:                                  9.880,34 €

 

Gesamtfläche:                                   816,8437 ha

 

Gebührensatz:                                 12,10 €/ha

 

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                  2.222,44 €

 

Gesamtfläche:                                   30,6228 ha

 

Gebührensatz:                                 72,57 €/ha

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                240,35 €

 

Gesamtfläche:                                 10,1610 ha

 

Gebührensatz:                                 23,65 €/ha

 

 

 

3.4         Schöpfwerk Moorgraben

 

 

a)    Waldfläche

 

 

Gesamtkosten:                                  0,23 €

 

Gesamtfläche:                                   0,0146 ha

 

Gebührensatz:                                 15,75 €/ha

 

 

 

b)    Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                7,29 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0764 ha

 

Gebührensatz:                                 95,42 €/ha

 

 

 

c)    Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                0,00 €

 

Gesamtfläche:                                 0,000 ha

 

Gebührensatz:                                 0,00 €

 

 

 

Anlagen:

keine

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Gelbensande ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2015 (GVOBl. M-V S. 458) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

Die Gemeinde Gelbensande hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 3. Änderungssatzung vom 31.01.2017 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Die von der Gemeinde Gelbensande zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Der Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ 2019 liegen vor (Bescheid vom 20.02.2019 über 23.237,10 €, Änderungsbescheid vom 27.05.2019 mit der neuen Gesamtsumme für das Kalenderjahr 2019 über 51.801,57 €). Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit Beschluss VFA/829/771/2019/GGE vom 26.09.2019 wurde die 6. Änderungssatzung – Inkrafttreten zum 01.01.2020 – mit 11 Ja-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen durch die Gemeindevertretung Gelbensande  beschlossen.

Bei der Einarbeitung der Gebührenkalkulation in die Beschlussvorlage für die 6. Änderungssatzung ist der Verwaltung ein Fehler unterlaufen. Die Gewässerunterhaltung (§ 3 (2) a)) wurde aus der Gebührenkalkulation nicht in die Satzung übernommen. Es wurde somit eine fehlerhafte Satzung bekannt gemacht.

Um diesen Fehler zu heilen, empfiehlt die Verwaltung der Gemeindevertretung Gelbensande, den Beschluss VFA/829/2019/GGE vom 26.09.2019 sowie die 6. Änderungssatzung vom 14.11.2019 aufzuheben und über die 6. Änderungssatzung erneut zu beschließen.

 

Aufgrund der vorher genannten Gründe legen wir Ihnen die Vorlage erneut zur Beschlussfassung vor.

 

 

Eine Gebührenerhöhung bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande hat in ihrer Sitzung am 29.11.2018 die 5. Änderungssatzung beschlossen. Die Gebührensätze sind in der nachfolgenden Gegenüberstellung ersichtlich.

 

Grundlage für die neue Kalkulation ist der Änderungsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 27.05.2019 in Höhe von insgesamt 51.801,57 € (2018 = 44.467,73 €).

 

Der Gesamtaufwand bemisst sich durch den zu zahlenden Beitrag der Gemeinde Gelbensande an den Wasser- und Bodenverband und durch den Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

Bei der Berechnung der Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (3.383,3654 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des Flurstücks vorgenommen.

Die Schöpfwerkskosten werden ebenfalls nach Nutzungsartengruppe und der Flächengröße der jeweiligen Nutzungsart des im Einzugsgebiet des Schöpfwerks liegenden Flurstücks umgelegt.

 

Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

 

Gewässerunterhaltung                                                                                                5. Änderungssatzung

Waldflächen                                                                       5,46 €/ha                          vorher                    5,46 €/ha         

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen      27,57 €/ha                          vorher                  29,63 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                    10,08 €/ha                          vorher                  10,08 €/ha

 

Schöpfwerk Stromgraben

Waldflächen                                                                     14,56 €/ha                         vorher                    7,65 €/ha

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen            87,34 €/ha                   vorher              45,93 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                 28,67 €/ha                            vorher              15,08 €/ha

 

Schöpfwerk Hirschburg

Waldfläche                                                                        12,10 €/ha                          vorher                  12,80 €/ha

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen      72,57 €/ha                          vorher                  76,80 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                    23,65 €/ha                          vorher                  25,03 €/ha

 

Schöpfwerk Moorgraben

Waldfläche                                                                        15,75 €/ha                          vorher                  17,81 €/ha

Gebäude, Frei- und Verkehrsflächen           95,42 €/ha                    vorher            110,47 €/ha

Sonstige Grundstücksflächen                      0,00 €/ha                          vorher                    0,00 €/ha


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung selbst entstehen der Gemeinde keine Kosten. Die Gemeinde müsste für ihre eigenen Grundstücke (rd. 52 ha) auch weniger bzw. mehr Gebühren bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Einnahmen und Ausgaben Wasser- und Bodenverband werden im Haushalt entsprechend geplant.