Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
die Zuwendungssumme in Höhe von maximal 12.267,20€ vollständig auszuschöpfen
und die von der Grundschule in Abstimmung mit der Wartungsfirma gewünschten
schulgebundenen mobilen 2-in-1-Endgeräte (Laptop/Tablet) anzuschaffen.
Sofern die Zuwendungssumme überschritten wird,
wird der Differenzbetrag zwischen der Zuwendungssumme und der Rechnungssumme
aus dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche
Sachendes Anlagevermögens) finanziert. Der vorhandene Sperrvermerk wird für
diese Summe anteilig aufgehoben.
Sachverhalt:
Gemäß der Richtlinie zur Gewährung von
Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des
DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine
Zuwendung für schulgebundene mobile Endgeräte (SchulEndgeräteFöRL M-V).
Die Zuwendung ist festgesetzt für die
Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, die während Pandemie bedingter
Schulschließungen oder eines eingeschränkten Schulbetriebes den Schülerinnen
und Schülern mit Unterstützungsbedarf ohne ausreichenden Zugang zu einem
angemessenen digitalen Endgerät als Leihgerät zur Verfügung gestellt werden.
Dadurch soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit
Unterstützungsbedarf ermöglicht werden auch von zu Hause aus am digitalen
Lernen teilhaben zu können und auf Unterrichtsstoff zugreifen zu können. Nach
Wiederaufnahme des normalen Schulbetriebes sind die Geräte schulgebunden zu
nutzen und die Geräte und deren Einsatz im Medienbildungskonzept der Schule
aufzunehmen.
Der entsprechende (vorläufige)
Zuwendungsbescheid liegt bereits vor. Für die Grundschule Rövershagen beläuft
sich die Zuwendung auf maximal 12.267,20€. Diese Summe wird im Rahmen der
Projektförderung als Vollfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung
bereitgestellt.
Der o.g. Zuwendungsbescheid ist der Höhe nach
vorläufig. Der endgültige Zuwendungsbetrag ist abhängig von den tatsächlichen
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festsetzung erfolgt mittels
Schlussbescheid nach Prüfung der Mittelverwendung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Entsprechend des Zuwendungsbescheides darf die
Zuwendung nur für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für
Schülerinnen und Schüler (Laptops, Notebooks und Tablets) einschließlich der
Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs wie Maus,
Stift, Tastatur und geeignete Schutzvorrichtungen (Schutzhüllen) eingesetzt
werden.
Folgende Ausgaben dürfen nicht aus der
Zuwendung geleistet werden:
Smartphones, Ladestationen, Garantieerweiterungen
und Versicherungen der Geräte, Folgekosten zum Beispiel für Ersatzbeschaffungen
sowie Ausgaben für Wartung, Support und Betrieb sowie Software (mit Ausnahme
der Ausgaben für Betriebssysteme, Antivirenprogramme oder technische Software
zur Integration ins Netz der Schule – diese Ausgaben dürfen aus der Zuwendung
geleistet werden, wenn sie für den Betrieb erforderlich sind).
Die im Rahmen dieser Zuwendung angeschafften
Geräte müssen in die durch den DigitalPakt Schule (Umsetzung für die
Grundschule Rövershagen voraussichtlich im Jahr 2022) integrierbar sein und
dürfen nicht für verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden.
Die Grundschule Rövershagen möchte im Rahmen
dieser Zuwendung gerne 2-in-1-Geräte anschaffen. Dies sind Laptops, die durch
eine komplett umklappbare Tastatur auch als Tablet genutzt werden können. In
Abstimmung mit der Wartungsfirma wurde ein entsprechendes Gerät vorgeschlagen,
mit welchem die Schule einverstanden ist.
Bei vollständiger Ausschöpfung der Zuwendung
kann ungefähr ein halber Klassensatz (10-12 Geräte) angeschafft werden. Die
entsprechenden Taschen, Antiviruslizenzen, MS Office sowie Installation und
Einrichtung ist bereits inbegriffen.
Die Verhandlungsvergabe läuft derzeit; die
Angebotsfrist endet am 15.10.2020.
Die Wartungsfirma hat sich nicht an der Vergabe
beteiligt. Diese würde lediglich die Installation und Einrichtung vornehmen
sowie die Lizenzerweiterungen, um die Funktionalität des gesamten Systems an
der Grundschule Rövershagen zu gewährleisten.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Zuwendung
vollständig ausgeschöpft werden. Dadurch kann es jedoch passieren, dass die
Auftragssumme etwas über der Zuwendungssumme liegt.
Auf dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule
– Auszahlung für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) wurden im Haushalt 2020
Gelder für die Anschaffung von EDV-Technik für Schüler und das Sekretariat
eingestellt. Diese Summe enthält einen Sperrvermerk (Prüfung der
Notwendigkeit). Die Neuanschaffung der Technik für das Sekretariat ist bereits
im Frühjahr erfolgt (dies war aufgrund der fehlenden Sicherheitsupdates von
Windows 7 dringend erforderlich).
Da die Anschaffung von EDV-Technik für die
Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr aufgrund des anstehenden DigitalPaktes
Schule 2019-2024 nicht erfolgt, stehen hier noch finanzielle Mittel zur
Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt daher, so viele Geräte
anzuschaffen, dass die Zuwendungssumme maximal ausgeschöpft ist. Der dadurch
voraussichtlich entstehende Differenzbetrag zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme
kann aus dem Produktkonto 21100-7857100 finanziert werden. Hier stehen aktuell
noch 5.506,20€ zur Verfügung.
Finanzierung:
Die Anschaffung der Hardware erfolgt durch eine
nicht rückzahlbare Zuwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Sofern die Zuwendungssumme überschritten wird,
ist eine Finanzierung des Differenzbetrages zwischen Zuwendungssumme und
Rechnungssumme aus dem Produktkonto 21100-7857100 gegeben.