Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Anschaffung von Hardware für die Grundschule Rövershagen im Rahmen einer Zuwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern
Vorlage
VZD/2362/2020/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die Zuwendungssumme in Höhe von maximal 12.267,20€ vollständig auszuschöpfen und die von der Grundschule in Abstimmung mit der Wartungsfirma gewünschten schulgebundenen mobilen 2-in-1-Endgeräte (Laptop/Tablet) anzuschaffen.

Sofern die Zuwendungssumme überschritten wird, wird der Differenzbetrag zwischen der Zuwendungssumme und der Rechnungssumme aus dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachendes Anlagevermögens) finanziert. Der vorhandene Sperrvermerk wird für diese Summe anteilig aufgehoben.

 


Sachverhalt:

Gemäß der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds und dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Zuwendung für schulgebundene mobile Endgeräte (SchulEndgeräteFöRL M-V).

 

Die Zuwendung ist festgesetzt für die Anschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, die während Pandemie bedingter Schulschließungen oder eines eingeschränkten Schulbetriebes den Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf ohne ausreichenden Zugang zu einem angemessenen digitalen Endgerät als Leihgerät zur Verfügung gestellt werden. Dadurch soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf ermöglicht werden auch von zu Hause aus am digitalen Lernen teilhaben zu können und auf Unterrichtsstoff zugreifen zu können. Nach Wiederaufnahme des normalen Schulbetriebes sind die Geräte schulgebunden zu nutzen und die Geräte und deren Einsatz im Medienbildungskonzept der Schule aufzunehmen.

 

Der entsprechende (vorläufige) Zuwendungsbescheid liegt bereits vor. Für die Grundschule Rövershagen beläuft sich die Zuwendung auf maximal 12.267,20€. Diese Summe wird im Rahmen der Projektförderung als Vollfinanzierung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung bereitgestellt.

Der o.g. Zuwendungsbescheid ist der Höhe nach vorläufig. Der endgültige Zuwendungsbetrag ist abhängig von den tatsächlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Festsetzung erfolgt mittels Schlussbescheid nach Prüfung der Mittelverwendung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Entsprechend des Zuwendungsbescheides darf die Zuwendung nur für die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler (Laptops, Notebooks und Tablets) einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs wie Maus, Stift, Tastatur und geeignete Schutzvorrichtungen (Schutzhüllen) eingesetzt werden.

Folgende Ausgaben dürfen nicht aus der Zuwendung geleistet werden:

Smartphones, Ladestationen, Garantieerweiterungen und Versicherungen der Geräte, Folgekosten zum Beispiel für Ersatzbeschaffungen sowie Ausgaben für Wartung, Support und Betrieb sowie Software (mit Ausnahme der Ausgaben für Betriebssysteme, Antivirenprogramme oder technische Software zur Integration ins Netz der Schule – diese Ausgaben dürfen aus der Zuwendung geleistet werden, wenn sie für den Betrieb erforderlich sind).

 

Die im Rahmen dieser Zuwendung angeschafften Geräte müssen in die durch den DigitalPakt Schule (Umsetzung für die Grundschule Rövershagen voraussichtlich im Jahr 2022) integrierbar sein und dürfen nicht für verwaltungsbezogene Funktionen eingesetzt werden.

 

Die Grundschule Rövershagen möchte im Rahmen dieser Zuwendung gerne 2-in-1-Geräte anschaffen. Dies sind Laptops, die durch eine komplett umklappbare Tastatur auch als Tablet genutzt werden können. In Abstimmung mit der Wartungsfirma wurde ein entsprechendes Gerät vorgeschlagen, mit welchem die Schule einverstanden ist.

Bei vollständiger Ausschöpfung der Zuwendung kann ungefähr ein halber Klassensatz (10-12 Geräte) angeschafft werden. Die entsprechenden Taschen, Antiviruslizenzen, MS Office sowie Installation und Einrichtung ist bereits inbegriffen.

Die Verhandlungsvergabe läuft derzeit; die Angebotsfrist endet am 15.10.2020.

Die Wartungsfirma hat sich nicht an der Vergabe beteiligt. Diese würde lediglich die Installation und Einrichtung vornehmen sowie die Lizenzerweiterungen, um die Funktionalität des gesamten Systems an der Grundschule Rövershagen zu gewährleisten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Zuwendung vollständig ausgeschöpft werden. Dadurch kann es jedoch passieren, dass die Auftragssumme etwas über der Zuwendungssumme liegt.

Auf dem Produktkonto 21100-7857100 (Grundschule – Auszahlung für bewegliche Sachen des Anlagevermögens) wurden im Haushalt 2020 Gelder für die Anschaffung von EDV-Technik für Schüler und das Sekretariat eingestellt. Diese Summe enthält einen Sperrvermerk (Prüfung der Notwendigkeit). Die Neuanschaffung der Technik für das Sekretariat ist bereits im Frühjahr erfolgt (dies war aufgrund der fehlenden Sicherheitsupdates von Windows 7 dringend erforderlich).

Da die Anschaffung von EDV-Technik für die Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr aufgrund des anstehenden DigitalPaktes Schule 2019-2024 nicht erfolgt, stehen hier noch finanzielle Mittel zur Verfügung.

Die Verwaltung empfiehlt daher, so viele Geräte anzuschaffen, dass die Zuwendungssumme maximal ausgeschöpft ist. Der dadurch voraussichtlich entstehende Differenzbetrag zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme kann aus dem Produktkonto 21100-7857100 finanziert werden. Hier stehen aktuell noch 5.506,20€ zur Verfügung. 

 


Finanzierung:

Die Anschaffung der Hardware erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Sofern die Zuwendungssumme überschritten wird, ist eine Finanzierung des Differenzbetrages zwischen Zuwendungssumme und Rechnungssumme aus dem Produktkonto 21100-7857100 gegeben.