Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, dass folgende über – und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
3.945,66 € Aufwendungen aus der Bewirtschaftung der Wohnungen und des Ärztehauses,
1.205,68 € Auszahlungen aus der Bewirtschaftung der Wohnungen und des Ärztehauses und
1.200,00 € Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Radweg
Rövershagen – Gelbensande.
und
Beschluss 2:
Die Gemeidevertretung der Gemeinde Rövershagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 22.07.2020 und am 09.09.2020
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rövershagen zum 31.12.2018 mit einer
Bilanzsumme von 32.167.900,85 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
1.247.462,97 € fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
entlastet die Bürgermeisterin vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2018.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
§ 60 Kommunalverfassung M-V - Jahresabschluss à in der Fassung ab 23.07.2019
(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
(2) Der
Jahresabschluss besteht aus:
1. der
Ergebnisrechnung,
2. der
Finanzrechnung,
3. der
Übersicht über die Teilrechnungen,
4. der
Bilanz,
5. dem
Anhang.
(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
1. die
Anlagenübersicht,
2. die
Forderungsübersicht,
3. die
Verbindlichkeitenübersicht,
4. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus
geltenden Haushaltsermächtigungen.
(4) Der
Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen.
(5) Die
Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr
folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die
Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die
Gründe anzugeben.
(6) Die Beschlüsse über
die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der Rechtsaufsichtsbehörde
unverzüglich mitzuteilen. Die Beschlüsse nach Satz 1, der Jahresabschluss sowie
der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des
Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches eingerichtet ist, oder des Rechnungsprüfers,
soweit ein solcher bestellt ist, sind nach dem für Satzungen geltenden
Verfahren öffentlich bekannt zu machen.
(7) Ergibt sich nach
Feststellung des Jahresabschlusses oder der Eröffnungsbilanz, dass dieser oder
diese wesentliche Fehler enthält, so sind diese im letzten noch nicht
festgestellten Jahresabschluss zu berichtigen.
In jedem Amt ist gem. § 136 Abs. 3 KV M-V ein Rechnungsprüfungsausschuss
nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden, dieser führt gem. § 1 KPG M-V die
örtliche Prüfung durch.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Rövershagen erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt.
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 22.07.2020 und am
09.09.2020 die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Rövershagen geprüft.
Nach Abschluss der Prüfungshandlungen wurden der Prüfbericht sowie der Bestätigungsvermerk gefertigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt der Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
mit 4 Ja-Stimmen folgende Beschlussfassungen vor.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, dass folgende über – und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
3.945,66 € Aufwendungen aus der Bewirtschaftung der Wohnungen und des Ärztehauses,
1.205,68 € Auszahlungen aus der Bewirtschaftung der Wohnungen und des Ärztehauses und
1.200,00 € Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Radweg
Rövershagen – Gelbensande.
und
Beschluss 2:
Die Gemeidevertretung der Gemeinde Rövershagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 22.07.2020 und am 09.09.2020
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rövershagen zum 31.12.2018 mit einer
Bilanzsumme von 32.167.900,85 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
1.247.462,97 € fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
entlastet die Bürgermeisterin vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2018.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.09.2020:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner
Sitzung am 28.09.2020 die Jahresrechnung 2018 besprochen und empfiehlt die
Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschluss 1: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen
Beschluss 2: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen
Frau Dr. Schöne erklärt sich bei Beschluss 3
für befangen und verlässt den Raum.
Beschluss 3: 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen
Hinweis der Verwaltung:
An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses werden die Unterlagen nicht erneut ausgereicht.