Beschlussvorschlag
1: (Empfehlung laut Finanzausschuss)
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im Jahr 2021 in Kooperation mit der Grundschule und Kindergarten zu genehmigen.
Die Einstellung bzw. die Weiterführung des Vertrages erfolgt
durch den FSV Bentwisch e.V.
Der entsprechende Personalkostenzuschuss soll
max. 20.000,00 € für einen vollbeschäftigten Vereinssportlehrer (40
Stunden/Woche) betragen. Der Personalkostenzuschuss
in Höhe von 20.000,00 € wird in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 1.42100.5415900 (Zuschüsse an Sportvereine und
Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an)
eingestellt.
Es sind entsprechende Anträge des FSV Bentwisch e.V. auf Fördermittel beim
Kreis- und Landessportbund zu stellen und die Förderungen nachzuweisen. Sollten
die Förderungen höher ausfallen ist der Mehrbetrag vom Zuschuss der Gemeinde
abzusetzen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide sind in der Verwaltung
vorzulegen.
Es sind entsprechende
Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertagesstätte bzw. Grundschule und dem
FSV Bentwisch e.V. abzuschließen bzw. weiterzuführen und nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2: (laut Verwaltung)
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den
Antrag auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im
Jahre 2021 in Kooperation mit Grundschule und Kindergarten zu genehmigen.
Die Einstellung bzw. die Weiterführung des Vertrages erfolgt durch den FSV
Bentwisch e.V.
Der entsprechende Personalkostenzuschuss von 20.000,00 € für einen
vollbeschäftigten Vereinssportlehrer (40 Stunden /Woche) wird in den Haushalt
2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 1.42100.5415900 (Zuschüsse an
Sportvereine und Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke an) eingestellt.
Es sind entsprechende Anträge des FSV Bentwisch e.V. auf Fördermittel beim
Kreis- und Landessportbund zu stellen und die Förderungen nachzuweisen.
Es sind entsprechende
Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertagesstätte bzw. Grundschule und dem
FSV Bentwisch e.V. abzuschließen bzw. weiterzuführen und nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der FSV Bentwisch e.V. hat einen Antrag auf die
Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im Jahr 2021
gestellt, siehe Anlage 1.
Auch im Jahr 2021 möchte der FSV Bentwisch e.V. gern den Vereinssportler beim
FSV Bentwisch e.V. beschäftigen. Dies ist aber nur mit der gleichen
finanziellen Unterstützung der Gemeinde Bentwisch wie im Haushaltsjahr 2020
möglich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Haushaltsjahr 2020 unterstützte die Gemeinde
Bentwisch die Einstellung eines Vereinssportlehrers in Kooperation mit der
Grundschule und dem Kindergarten durch den FSV Bentwisch e.V. mit einem
Personalkostenzuschuss von 19.999,92 €, rund 20.000,00 €.
Zuwendungsbescheid des Landkreises Rostock vom 10.12.2019: 4.000,00 €
Zuwendungsbescheid Landessportbund M-V e.V. vom 22.01.2020: 12.271,56 €
Der Arbeitsvertrag mit dem Vereinssportlehrer ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Laut Aussage des FSV Bentwisch e.V. läuft und lief die Zusammenarbeit zwischen
dem Vereinssportlehrer mit der Schule und dem Kindergarten hervorragend. Auf
telefonische Nachfrage am 04.09.2020 teilte die Kita-Leitung mit, dass der
Vereinssportlehrer sich kümmert und die Zusammenarbeit eine Erleichterung
darstellt.
Das Amt hört allgemein nur positives über den
Vereinssportlehrer. Dieser reicht auch jeden Monat einen Artikel für das
Mitteilungsblatt des Amtes Rostocker Heide ein.
Der FSV Bentwisch e.V. hat bereits Kontakt zu den beiden anderen
Förderinstitutionen aufgenommen und eine positiv Resonanz erhalten.
Zuwendungsbescheide für das Jahr 2021 liegen aber noch nicht vor.
Finanzierung:
Die finanziellen Mittel müssten in den Haushalt
2021 der Gemeinde Bentwisch eingestellt werden.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport:
Der Ausschuss
für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1
Enthaltung, den Antrag auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des
Vereinssportlehrers im Jahre 2021 in Kooperation mit Grundschule und
Kindergarten ohne Änderungen zu genehmigen.
Die Einstellung bzw. die Weiterführung des Vertrages erfolgt durch den FSV
Bentwisch e.V.
Der entsprechende Personalkostenzuschuss von 20.000,00 € für einen
vollbeschäftigten Vereinssportlehrer (40 Stunden /Woche) wird in den Haushalt
2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 1.42100.5415900 (Zuschüsse an
Sportvereine und Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke an) eingestellt.
Es sind entsprechende Anträge des FSV Bentwisch e.V. auf Fördermittel beim
Kreis- und Landessportbund zu stellen und die Förderungen nachzuweisen.
Es sind entsprechende
Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertagesstätte bzw. Grundschule und dem
FSV Bentwisch e.V. abzuschließen bzw. weiterzuführen und nachzuweisen.
Stellungnahme des Finanzausschusses
Bentwisch:
Es soll geprüft werden, ob schon Anträge beim Landkreis Rostock und dem Landessportbund M-V e.V. gestellt wurden. (Stellungnahme Amt: entsprechende Anträge sind durch den FSV Bentwisch e.V. gestellt worden – der FSV Bentwisch e.V hat positive Resonanzen erhalten – Zuwendungsbescheide liegen noch nicht vor)
Der Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch empfiehlt mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen der Gemeindevertretung Bentwisch, den Antrag auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im Jahr 2021 in Kooperation mit der Grundschule und Kindergarten mit folgende Änderungen zu genehmigen.
Die Einstellung bzw. die Weiterführung des Vertrages erfolgt
durch den FSV Bentwisch e.V.
Der entsprechende Personalkostenzuschuss soll
max. 20.000,00 € für einen vollbeschäftigten Vereinssportlehrer (40
Stunden/Woche) betragen. Der
Personalkostenzuschuss in Höhe von 20.000,00 € wird in den Haushalt 2021
der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 1.42100.5415900
(Zuschüsse an Sportvereine und Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse
für laufende Zwecke an) eingestellt.
Es sind entsprechende Anträge des FSV Bentwisch e.V. auf Fördermittel beim
Kreis- und Landessportbund zu stellen und die Förderungen nachzuweisen. Sollten
die Förderungen höher ausfallen ist der Mehrbetrag vom Zuschuss der Gemeinde
abzusetzen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide sind in der Verwaltung
vorzulegen.
Es sind entsprechende
Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertagesstätte bzw. Grundschule und dem
FSV Bentwisch e.V. abzuschließen bzw. weiterzuführen und nachzuweisen.