Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Antrag des FSV Bentwisch e.V. auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im Jahr 2021 und der damit verbundenen finanziellen Unterstützung im Haushalt 2021
Vorlage
VZD/2710/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1: (Empfehlung laut Finanzausschuss)

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im Jahr 2021 in Kooperation mit der Grundschule und Kindergarten zu genehmigen.

Die Einstellung bzw. die Weiterführung des Vertrages erfolgt durch den FSV Bentwisch e.V.
Der entsprechende Personalkostenzuschuss soll max. 20.000,00 € für einen vollbeschäftigten Vereinssportlehrer (40 Stunden/Woche) betragen. Der Personalkostenzuschuss in Höhe von 20.000,00 € wird in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 1.42100.5415900 (Zuschüsse an Sportvereine und Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.
Es sind entsprechende Anträge des FSV Bentwisch e.V. auf Fördermittel beim Kreis- und Landessportbund zu stellen und die Förderungen nachzuweisen. Sollten die Förderungen höher ausfallen ist der Mehrbetrag vom Zuschuss der Gemeinde abzusetzen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide sind in der Verwaltung vorzulegen.

Es sind entsprechende Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertagesstätte bzw. Grundschule und dem FSV Bentwisch e.V. abzuschließen bzw. weiterzuführen und nachzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:
Zustimmung
Ablehnung:

Enthaltung:

 

oder

 

Beschlussvorschlag 2: (laut Verwaltung)


Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Antrag auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im Jahre 2021 in Kooperation mit Grundschule und Kindergarten zu genehmigen.
Die Einstellung bzw. die Weiterführung des Vertrages erfolgt durch den FSV Bentwisch e.V.
Der entsprechende Personalkostenzuschuss von 20.000,00 € für einen vollbeschäftigten Vereinssportlehrer (40 Stunden /Woche) wird in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 1.42100.5415900 (Zuschüsse an Sportvereine und Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.
Es sind entsprechende Anträge des FSV Bentwisch e.V. auf Fördermittel beim Kreis- und Landessportbund zu stellen und die Förderungen nachzuweisen.

Es sind entsprechende Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertagesstätte bzw. Grundschule und dem FSV Bentwisch e.V. abzuschließen bzw. weiterzuführen und nachzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:
Zustimmung
Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:


Der FSV Bentwisch e.V. hat einen Antrag auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im Jahr 2021 gestellt, siehe Anlage 1.
Auch im Jahr 2021 möchte der FSV Bentwisch e.V. gern den Vereinssportler beim FSV Bentwisch e.V. beschäftigen. Dies ist aber nur mit der gleichen finanziellen Unterstützung der Gemeinde Bentwisch wie im Haushaltsjahr 2020 möglich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:


Im Haushaltsjahr 2020 unterstützte die Gemeinde Bentwisch die Einstellung eines Vereinssportlehrers in Kooperation mit der Grundschule und dem Kindergarten durch den FSV Bentwisch e.V. mit einem Personalkostenzuschuss von 19.999,92 €, rund 20.000,00 €.

Zuwendungsbescheid des Landkreises  Rostock vom 10.12.2019: 4.000,00 €
Zuwendungsbescheid Landessportbund M-V e.V. vom 22.01.2020: 12.271,56 €
Der Arbeitsvertrag mit dem Vereinssportlehrer ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Laut Aussage des FSV Bentwisch e.V. läuft und lief die Zusammenarbeit zwischen dem Vereinssportlehrer mit der Schule und dem Kindergarten hervorragend. Auf telefonische Nachfrage am 04.09.2020 teilte die Kita-Leitung mit, dass der Vereinssportlehrer sich kümmert und die Zusammenarbeit eine Erleichterung darstellt. 

Das Amt hört allgemein nur positives über den Vereinssportlehrer. Dieser reicht auch jeden Monat einen Artikel für das Mitteilungsblatt des Amtes Rostocker Heide ein.
Der FSV Bentwisch e.V. hat bereits Kontakt zu den beiden anderen Förderinstitutionen aufgenommen und eine positiv Resonanz erhalten. Zuwendungsbescheide für das Jahr 2021 liegen aber noch nicht vor.


Finanzierung:

 

Die finanziellen Mittel müssten in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch eingestellt werden.

 

 

 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport:

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, den Antrag auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im Jahre 2021 in Kooperation mit Grundschule und Kindergarten ohne Änderungen zu genehmigen.
Die Einstellung bzw. die Weiterführung des Vertrages erfolgt durch den FSV Bentwisch e.V.
Der entsprechende Personalkostenzuschuss von 20.000,00 € für einen vollbeschäftigten Vereinssportlehrer (40 Stunden /Woche) wird in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 1.42100.5415900 (Zuschüsse an Sportvereine und Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.
Es sind entsprechende Anträge des FSV Bentwisch e.V. auf Fördermittel beim Kreis- und Landessportbund zu stellen und die Förderungen nachzuweisen.

Es sind entsprechende Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertagesstätte bzw. Grundschule und dem FSV Bentwisch e.V. abzuschließen bzw. weiterzuführen und nachzuweisen.

Stellungnahme des Finanzausschusses Bentwisch:

Es soll geprüft werden, ob schon Anträge beim Landkreis Rostock und dem Landessportbund M-V e.V. gestellt wurden. (Stellungnahme Amt: entsprechende Anträge sind durch den FSV Bentwisch e.V. gestellt worden –  der FSV Bentwisch e.V hat positive Resonanzen erhalten – Zuwendungsbescheide liegen noch nicht vor)

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch empfiehlt mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen der Gemeindevertretung Bentwisch, den Antrag auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses des Vereinssportlehrers im Jahr 2021 in Kooperation mit der Grundschule und Kindergarten mit folgende Änderungen zu genehmigen.

Die Einstellung bzw. die Weiterführung des Vertrages erfolgt durch den FSV Bentwisch e.V.
Der entsprechende Personalkostenzuschuss soll max. 20.000,00 € für einen vollbeschäftigten Vereinssportlehrer (40 Stunden/Woche) betragen. Der Personalkostenzuschuss in Höhe von 20.000,00 € wird in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 1.42100.5415900 (Zuschüsse an Sportvereine und Sportorganisationen – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.
Es sind entsprechende Anträge des FSV Bentwisch e.V. auf Fördermittel beim Kreis- und Landessportbund zu stellen und die Förderungen nachzuweisen. Sollten die Förderungen höher ausfallen ist der Mehrbetrag vom Zuschuss der Gemeinde abzusetzen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide sind in der Verwaltung vorzulegen.

Es sind entsprechende Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertagesstätte bzw. Grundschule und dem FSV Bentwisch e.V. abzuschließen bzw. weiterzuführen und nachzuweisen.