Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Antrag auf Zuwendung für das Jahr 2021 für die Unterhaltung des Bürgerbusses
Vorlage
VZD/2709/2020/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:


Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den „Bürgerbus 2017“ e.V. im Jahr 2021

mit 2.000,00 € finanziell zu unterstützen. Dazu werden 2.000,00 € in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 01.28100.541900 (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.

Diese finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000,00 € soll möglichst auch in den Folgejahren in den Haushalt der Gemeinde Bentwisch aufgenommen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:


gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:

Enthaltung:

oder

 

Beschlussvorschlag 2: (laut Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den „Bürgerbus 2017“ e.V. im Jahr 2021

mit 2.000,00 € finanziell zu unterstützen. Dazu werden 2.000,00 € in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 01.28100.541900 (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:


gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:

Enthaltung:


Sachverhalt:


Mit Schreiben vom 24.07.2020 (Posteingang 29.07.2020) stellte der „Bürgerbusverein 2017“einen Antrag auf finanzielle Zuwendung für das Jahr 2021 für die Unterhaltung des Bürgerbusses mit Erläuterung zum Finanzbedarf 2021, siehe Anlage 1.
In der Ausschusssitzung für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch am 04.08.2020 wurde beschlossen, dass hierzu eine Beschlussvorlage erarbeitet werden soll. Problem ist, dass die Bürger der Gemeinde Bentwisch nicht mitgenommen werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:


Der Verein „Bürgerbus 2017“ e.V. wurde vor der Gemeindefusion der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein Kussewitz gegründet. Im Gebietsänderungsvertrag der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein Kussewitz ist in § 1 (Zusammenschluss und Rechtsnachfolge) geregelt, dass die Gemeinde Bentwisch am 01.01.2018 die Rechtsnachfolge der Gemeinde Klein Kussewitz antritt.
Laut § 5 (Finanzierung, Gewinn und sonstige Vereinsmittel) der Vereinssatzung des“ Bürgerbusses 2017“ e.V., finanziert sich der Verein aus Umlagen der Gemeinde Poppendorf, Klein Kussewitz und Blankenhagen. So hat der Verein im Jahre 2017 im April 3.000,00 € Anschubfinanzierung und im Dezember 2.000,00 € zur Sicherung des Betriebs des Bürgerbusses von der Gemeinde Klein Kussewitz bekommen. Die Gemeinde Bentwisch wären somit zur finanziellen Unterstützung verpflichtet.
Die Gemeinde Bentwisch übernahm diese finanzielle Unterstützung und hat den Bürgerbus 2019 und 2020 mit je 2.000 € (Absicherung des Betriebes des Bürgerbusses) finanziell unterstützt.

Laut § 3 (Mitgliedschaft) der Vereinssatzung kann nur der Mitglied werden der seinen ständigen Wohnsitz in Poppendorf, Klein Kussewitz oder Blankenhagen hat. Diese Gemeinden werden auch vom Bürgerbus angefahren. Da die Gemeinde Klein Kussewitz jetzt Bestandsteil der Gemeinde Bentwisch ist, wünscht der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Bentwisch, dass auch den Bürgern der Gemeinde Bentwisch die Möglichkeit der Nutzung des Bürgerbusses eingeräumt wird. Insbesondere geht es um die Senioren des „Börgerhus“ in Bentwisch.

Dazu fanden Gespräche zwischen dem Ausschussvorsitzenden und dem Bürgermeister der Gemeinde Blankenhagen statt.

Laut Aussage des Bürgermeisters der Gemeinde Blankenhagen ist es kein Problem die Gemeinde Bentwisch mit in den Tourenplan aufzunehmen.

Hierzu wurde schon der Kontakt zwischen Frau Kemlein (Bürger- und Seniorenbetreuung Gemeinde Bentwisch) und Herrn Weißhaut hergestellt.

In wie weit eine Änderung der Vereinssatzung notwendig wird, ist durch den Verein zu prüfen.

Aus Sicht der Verwaltung ist nicht geklärt, ob durch die Tour „Börgerhus“ Bentwisch die Kosten steigen und eine höhere Bezuschussung durch die Gemeinde Bentwisch notwendig wird, da der Bus nur 8 Mitfahrplätze bietet und somit wohl eine neue Tour geplant werden müsste.

Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch am 15.09.2020 liegen hierzu vielleicht schon genauere Informationen vor.

Alle Änderungen und weitere Informationen zum Bürgerbus können dann auf der Homepage veröffentlicht werden. 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel sollten in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch eingestellt werden.

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen den „Bürgerbus 2017“ e.V. im Jahr 2021 mit 2.000,00 € finanziell zu unterstützen. Dazu werden 2.000,00 € in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 01.28100.541900 (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.

Der letzte Satz soll gestrichen werden.

Diese finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000,00 € soll möglichst auch in den Folgejahren in den Haushalt der Gemeinde Bentwisch aufgenommen werden.

 

Stellungnahme des Finanzausschusses

Zur Gemeindevertretersitzung sollen vom Amt die Abrechnungen 2017 und 2018 vorgelegt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung dazu:

Diese Abrechnungen sind noch durch das Amt Carbäk durchgeführt worden.

3.000 € (Anschubfinanzierung) -  Anlage 2 - Zuwendungsbescheid  sowie Beschluss
2.000 € (Zuschuss für die Unterhaltung des Bürgerbus 2018) – Anlage 3 Zuwendungsbescheid sowie Beschluss. Die Auszahlungen erfolgen alle im Jahr 2017. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Amt Cabäk liegen dort auch keine weiteren Unterlagen vor.
Die Verwaltung möchte darauf hinweisen, dass der Zuschuss als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wurde und über die Verwendung des gezahlten Zuschusses kein Nachweis zu erbringen waren.
In den Jahren 2019 und 2020 hat die Gemeinde Bentwisch je 2.000 € für die (Absicherung des Betriebes des Bürgerbusses – Unterhaltung) gezahlt, dies resultiert aus der Vereinsatzung Bürgerbus 2017 e.V.  - § 5 Finanzierung, Gewinne und sonstige Vereinsmittel - (Anlage 4) die Herr Quaas auf Nachfrage 2019 zur Verfügung stellte. Hier heißt es: „Der Verein finanziert sich aus Umlagen der Gemeinde Poppendorf, Klein Kussewitz und Blankenhagen .“ Des Weiteren reichte Herr Quaas die Registrierung beim Finanzamt – Anlage 5 ein. Als Anlage 6 – liegt die Bürgerbus Kostenaufstellung 2018 und als Anlage 7 der Finanzbedarf für 2019, welche im Juni 2019 eingereicht wurden, bei. Die Unterlagen für 2019 wurden leider noch nicht von Herrn Quaas eingereicht. Durch die Verwaltung wurde darauf beim Vereinsvorsitzenden hingewiesen.

 

Der Finanzausschuss Bentwisch empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 3 Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen, den „Bürgerbus 2017“ e.V. im Jahr 2021

mit 2.000,00 € finanziell zu unterstützen. Dazu werden 2.000,00 € in den Haushalt 2021 der Gemeinde Bentwisch unter folgendem Konto 01.28100.541900 (Volks- und Kinderfeste, Seniorenveranstaltungen, Ortschroniken – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an) eingestellt.

Diese finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000,00 € soll möglichst auch in den Folgejahren in den Haushalt der Gemeinde Bentwisch aufgenommen werden.