Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1
Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt den
Antrag vom 15.04.2020 auf Änderung der Lagebezeichnung für das Grundstück Am
Gutshaus 15, 18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz (Gemarkung Klein Kussewitz,
Flur 1, Flurstücke 237/2, 237/5, 237/8, 237/9, 237/14, 237/36 und 237/37) ab.
oder
Beschlussvorschlag 2
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
folgende Änderung der Lagebezeichnung für das Grundstück:
Gemarkung Klein Kussewitz, Flur 1, Flurstücke
237/2, 237/5, 237/8, 237/9, 237/14, 237/36 und 237/37
alt: Am Gutshaus 15, 18182 Bentwisch OT Klein
Kussewitz
neu: Gutshaus 1, 18182 Bentwisch OT Klein
Kussewitz
Die Finanzierung der Kosten für die
Beschilderung mit dem neuen Straßennamen in Höhe von ca. 250,00 € erfolgt aus
den zur Verfügung stehenden Mitteln auf dem Produktkonto 54102.5233840 -
Verkehrszeichen.
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 15.04.2020 beantragt der
Grundstückseigentümer des Gutshauses in Klein Kussewitz die Änderung der
Adresse von Am Gutshaus 15, 18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz in Gutshaus
Klein Kussewitz, 18182 Bentwisch.
Der Antragsteller begründet seinen Antrag
damit, dass es immer wieder zu Verwirrungen verschiedener privater
Zustellfirmen kommt, wenn sie vor dem Gutshaus stehen und nach der Anschrift Am
Gutshaus 15 fragen. Außerdem ist der Antragsteller der Auffassung, dass es auch
für eine Gemeinde bedeutsam ist, im Adressbuch ein Gutshaus zu haben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Straßenbenennung und die Hausnummerierung
dienen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere dem richtigen und
sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den
Katastrophenschutz, den Rettungsdienst sowie der örtlichen Zuordnung des
Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis und die postalische Zustellung.
Gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes
des Landes Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden den Straßen Namen geben und
Namensschilder anbringen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Hausnummern
angebracht werden.
Die Straße ist hinreichend ausgeschildert. Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass bei einer ordnungsgemäßen sichtbaren
Anbringung der Hausnummer das Grundstück bzw. die dort lebenden Einwohner
auffindbar sind.
Letztlich obliegt es der Gemeindevertretung zu
entscheiden, ob sie den Antrag befürwortet oder ablehnt. Die Verwaltung sieht
keine Notwendigkeit.
Sollte die Gemeindevertretung dem Antrag
zustimmen, fallen für den Antragsteller und den betroffenen Einwohnern für die
Änderung des Personalausweises keine Kosten an. Alle anderen Ummeldungen wie
z.B. bei den Versorgungsträgern und privaten Vertragspartnern gehen zu Lasten
der Betroffenen.
Außerdem ist zu beachten, dass neben der
Straßenbezeichnung auch eine Hausnummer zu vergeben ist z.B.
Gutshaus Klein Kussewitz 1
18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz
oder
Gutshaus 1
18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz
Finanzierung:
Kosten fallen für die Gemeinde für die
Umbenennung der Lagebezeichnung nicht an. Für die Beschilderung mit dem neuen
Straßennamen entstehen Kosten in Höhe von ca. 250,00 €. Die Finanzierung könnte
aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln auf dem Produktkonto 54102.5233840
- Verkehrszeichen (=2.250,00 € für Unterhaltung und Erneuerung, Leitpfosten und
Markierungen) erfolgen.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 22.04.2020:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung einstimmig (10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen),
dem Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung für das Grundstück Am Gutshaus 15
in 18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz zuzustimmen.