Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Änderung einer Lagebezeichnung
Vorlage
VFA/2642/2020/GBE
Aktenzeichen
Antrag Matthes
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag 1

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt den Antrag vom 15.04.2020 auf Änderung der Lagebezeichnung für das Grundstück Am Gutshaus 15, 18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz (Gemarkung Klein Kussewitz, Flur 1, Flurstücke 237/2, 237/5, 237/8, 237/9, 237/14, 237/36 und 237/37) ab.

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt folgende Änderung der Lagebezeichnung für das Grundstück:

Gemarkung Klein Kussewitz, Flur 1, Flurstücke 237/2, 237/5, 237/8, 237/9, 237/14, 237/36 und 237/37

alt: Am Gutshaus 15, 18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz

neu: Gutshaus 1, 18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz

 

Die Finanzierung der Kosten für die Beschilderung mit dem neuen Straßennamen in Höhe von ca. 250,00 € erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Mitteln auf dem Produktkonto 54102.5233840 - Verkehrszeichen.

 

 


Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 15.04.2020 beantragt der Grundstückseigentümer des Gutshauses in Klein Kussewitz die Änderung der Adresse von Am Gutshaus 15, 18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz in Gutshaus Klein Kussewitz, 18182 Bentwisch.

 

Der Antragsteller begründet seinen Antrag damit, dass es immer wieder zu Verwirrungen verschiedener privater Zustellfirmen kommt, wenn sie vor dem Gutshaus stehen und nach der Anschrift Am Gutshaus 15 fragen. Außerdem ist der Antragsteller der Auffassung, dass es auch für eine Gemeinde bedeutsam ist, im Adressbuch ein Gutshaus zu haben.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Straßenbenennung und die Hausnummerierung dienen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis und die postalische Zustellung.

 

Gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern können Gemeinden den Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Hausnummern angebracht werden.

 

Die Straße ist hinreichend ausgeschildert. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bei einer ordnungsgemäßen sichtbaren Anbringung der Hausnummer das Grundstück bzw. die dort lebenden Einwohner auffindbar sind.

Letztlich obliegt es der Gemeindevertretung zu entscheiden, ob sie den Antrag befürwortet oder ablehnt. Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit.

 

Sollte die Gemeindevertretung dem Antrag zustimmen, fallen für den Antragsteller und den betroffenen Einwohnern für die Änderung des Personalausweises keine Kosten an. Alle anderen Ummeldungen wie z.B. bei den Versorgungsträgern und privaten Vertragspartnern gehen zu Lasten der Betroffenen.

 

Außerdem ist zu beachten, dass neben der Straßenbezeichnung auch eine Hausnummer zu vergeben ist z.B.     

Gutshaus Klein Kussewitz 1

18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz

 

oder

 

Gutshaus 1

18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz

 


Finanzierung:

Kosten fallen für die Gemeinde für die Umbenennung der Lagebezeichnung nicht an. Für die Beschilderung mit dem neuen Straßennamen entstehen Kosten in Höhe von ca. 250,00 €. Die Finanzierung könnte aus den noch zur Verfügung stehenden Mitteln auf dem Produktkonto 54102.5233840 - Verkehrszeichen (=2.250,00 € für Unterhaltung und Erneuerung, Leitpfosten und Markierungen) erfolgen.

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 22.04.2020:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig (10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen), dem Antrag auf Änderung der Lagebezeichnung für das Grundstück Am Gutshaus 15 in 18182 Bentwisch OT Klein Kussewitz zuzustimmen.