Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Aufstellungs- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des
B-Planes Nr. 4 für das Wohngebiet „Hasenheide“, westlich des Hotels „An
der Hasenheide“ und nördlich des Eigenheimgebietes am Sportplatz
1. |
Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Bentwisch soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Eine Teilfläche im Nordwesten des Plangebietes mit einer Größe von ca. 1.300 m² soll in eine private Grünfläche „Hausgärten“ geändert werden, ohne dass dort bauliche Anlagen errichtet werden dürfen. Die Randbegrünung des Gebietes mit dem vorhandenen Soll bleibt erhalten. |
2. |
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
4. |
Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3, erster Halbsatz BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. |
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 4 für das
Wohngebiet „Hasenheide“ setzt in den Randbereichen Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft fest.
Die Flächen dienen insbesondere dem Ausgleich von Eingriffen in den
Naturhaushalt. Einzelne Flächen dieser Ausgleichsfläche sind in der
Vergangenheit, entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans, für private
Zwecke genutzt worden. In den nördlichen und östlichen Randbereichen ist die
private Nutzung zwischenzeitlich eingestellt worden. Die baulichen Anlagen
wurden beseitigt. Im Nordwesten, im Umfeld des vorhandenen Solls, soll eine
private Nutzung als Hausgarten weiterhin ermöglicht werden. Die
Ausgleichsfläche ist an dieser Stelle ca. 30 m breit, so dass noch ein
mindestens 6 m breiter Streifen als Randbegrünung zur freien Landschaft
verbleiben kann. Die in Rede stehende Fläche ist zwischenzeitlich von den
Eigentümern der benachbarten Grundstücke herausgemessen worden.
Die untere Naturschutzbehörde hat eine Zustimmung zur Planänderung in Aussicht gestellt, wenn
-
es sich zukünftig um unbebautes
Gartenland handelt,
-
ein 6 m breiter Streifen am
westlichen Gebietsrand sowie das geschützte Soll von den Änderungen ausgenommen
werden,
-
das geschützte Biotop nicht
durch Maßnahmen beeinträchtigt wird, sowie
-
eine Eingriffs-/
Ausgleichsbilanz vorgelegt wird und das Defizit durch Ersatzmaßnahmen oder den
Erwerb von Ökopunkten ausgeglichen wird.
Das Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Rostock hat zugestimmt, dass die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeindevertretung hatte sich bereits mit
dieser Thematik befasst und mit Beschluss Nr. VBE/727/737/2014/GBE vom
27.02.2014 entschieden, die Änderung des B-Planes einzuleiten.
Auf Grund der „wichtigeren“ Planungsabsichten
der Gemeinde, die vorerst durch das Büro für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr
Böhm abzuarbeiten waren, wurde das Änderungsverfahren in Abstimmung mit der Gemeinde
immer wieder zurückgestellt.
Nunmehr soll das Verfahren eingeleitet werden.
Finanzierung:
Der Gemeinde entstehen aus dem
Änderungsverfahren keine Kosten. Die notwendigen Leistungen werden direkt durch
die Antragsteller beauftragt.
Stellungnahme des Bauausschusses vom 29.01.2020:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den
Beschlussvorschlag zu bestätigen.