Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21
für das Wohngebiet westlich der L 182 / Stralsunder Straße und nördlich des Hotels „An der Hasenheide"
Vorlage
VBE/2601/2020/GBE
Aktenzeichen
Abw.+ Satzungsbeschluss B 21. 1. Änd.
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 21 für das Wohngebiet westlich der L 182 / Stralsunder Straße

und nördlich des Hotels „An der Hasenheide“

 

 

1.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

6

E.DIS AG,

 

8

Warnow-Wasser- und Abwasserverband,

 

11

Gemeinde Mönchhagen,

 

14

Gemeinde Rövershagen.

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden:

 

2

StALU Mittleres Mecklenburg,

 

4

Nordwasser GmbH,

 

5

Stadtwerke Rostock AG,

 

7

HanseGas GmbH,

 

9

WBV Untere Warnow – Küste,

 

10

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock,

 

12

Gemeinde Broderstorf,

 

13

Hanse- und Universitätsstadt Rostock,

 

15

Gemeinde Poppendorf.

 

 

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage geprüft:

 

 

1

Straßenbauamt Stralsund,

 

3

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung,

 

3

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde,

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage (6 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 21, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 ist das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt worden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 04.11.2019 bis zum 04.12.2019 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 04.11.2019 ist den von der Planänderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. 

 

Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geäußert. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden gemäß Anlage in die Abwägung eingestellt.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 ist nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt das Verfahren mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie dem Satzungsbeschluss zu beenden.

Zur Wirksamkeit des Beschlusses ist dieser gem. Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch bekannt zu machen.

 


Stellungnahme des Bauausschusses vom 29.01.2020:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen, den Beschlussvorschlag zu bestätigen.