Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Aufstellung der 5. Änderung des B-Planes Nr. 3 "Gewerbegebiet Bentwisch", die Bestätigung des Entwurfs sowie dessen Auslegung (Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Vorlage
VBE/2600/2020/GBE
Aktenzeichen
5. Änderung B 3
Art
BV Gemeinden

Ioder

 

Beschluss 2 (Bauausschuss):

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch für das Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Folgende Planungsziele werden angestrebt:

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 3 zwischen der Straße „Am Campus“ im Süden und dem Geltungsbereich im Norden,

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche in die überbaubaren Grundstücksflächen des GE 3 durch Schließen der Baugrenzen,

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 12, südlich des Regenrückhaltebeckens, zugunsten einer Gewerbegebietsfestsetzung,

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche im GE 12 in die überbaubaren Grundstücksflächen durch Änderung der Baugrenzen, 

-       Ausgleich des Kompensationsdefizits durch Realkompensation an anderer Stelle oder durch Abbuchung von einem Ökokonto.

 

und

 

3.

Die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.

 

Die anderen Punkte sollen erstmal bis zur Gemeindevertretung überprüft werden.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Grundlage dieser Beschlussvorlage bilden zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet Bentwisch, die Ihnen mit der Beschlussvorlage VBE/2597/2020/GBE zur Entscheidung vorgelegt wird.

Diese Beschlussvorlage dient der Einleitung des Änderungsverfahrens, wenn Sie den beiden Anträgen auf Änderung des B-Planes zugestimmt haben.

 

Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße sind die im Norden und Osten des Baugebietes GE 3 festgesetzten Heckenpflanzungen von 15 m auf 7 m verringert worden, um eine bessere Grundstücksnutzung zu ermöglichen. Zum Ausgleich der zusätzlichen Eingriffe wurden im GE 3 und im GE 12 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Auf diesen Flächen sollten 4 bis 5-reihige Hecken gepflanzt werden. 

 

Nunmehr stehen die festgesetzten Ausgleichsflächen betriebsnotwendiger gewerblicher Entwicklung im Gewerbegebiet entgegen. Im GE 3 erfordert die dringend notwendige Erweiterung einer Textilfabrik den Verzicht auf die dort festgesetzte Ausgleichsfläche, weil sie das Betriebsgrundstück in zwei Teilflächen zerschneidet und so eine Erweiterung verhindert. Im GE 12 ist gem. Antragsteller der Bau einer zusätzlichen Lagerhalle für eine Firma, die sich mit der Planung und Errichtung von Solaranlagen befasst, notwendig. Eine entsprechend notwendige große Fläche steht auf dem vorhandenen Betriebsgrundstück nicht mehr zur Verfügung und die unmittelbar angrenzenden Gewerbegebietsflächen werden bereits gewerblich genutzt.

 

Aus den genannten Gründen soll auf die beiden Ausgleichsflächen zugunsten einer gewerblichen Nutzung verzichtet werden. Das dadurch entstehende Ausgleichsdefizit soll durch eine Realkompensation an anderer Stelle oder durch Abbuchung von einem Ökokonto ausgeglichen werden.

 

Auf Grund der Lage der beiden Änderungsbereiche innerhalb des Siedlungsgebietes der Gemeinde Bentwisch, kann die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.          

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Die Beratung und Entscheidung über das „Ob“ der B-Planänderung wurde im Rahmen der Beschlussvorlage VBE/2597/2020/GBE beraten.

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses vom 29.01.2020:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0-Stimmenenthaltungen Folgendes:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch für das Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Folgende Planungsziele werden angestrebt:

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 3 zwischen der Straße „Am Campus“ im Süden und dem Geltungsbereich im Norden,

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche in die überbaubaren Grundstücksflächen des GE 3 durch Schließen der Baugrenzen,

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 12, südlich des Regenrückhaltebeckens, zugunsten einer Gewerbegebietsfestsetzung,

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche im GE 12 in die überbaubaren Grundstücksflächen durch Änderung der Baugrenzen, 

-       Ausgleich des Kompensationsdefizits durch Realkompensation an anderer Stelle oder durch Abbuchung von einem Ökokonto.

 

und

 

3.

Die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.

 

Die anderen Punkte sollen erstmal bis zur Gemeindevertretung überprüft werden.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss 1:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Bentwisch für das Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Folgende Planungsziele werden angestrebt:

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 3 zwischen der Straße „Am Campus“ im Süden und dem Geltungsbereich im Norden,

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche in die überbaubaren Grundstücksflächen des GE 3 durch Schließen der Baugrenzen,

-       Verzicht auf die festgesetzte Ausgleichsfläche im GE 12, südlich des Regenrückhaltebeckens, zugunsten einer Gewerbegebietsfestsetzung,

-       Einbeziehung der bisherigen Ausgleichsfläche im GE 12 in die überbaubaren Grundstücksflächen durch Änderung der Baugrenzen, 

-       Ausgleich des Kompensationsdefizits durch Realkompensation an anderer Stelle oder durch Abbuchung von einem Ökokonto.

 

2.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Die Änderung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

4.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

5.

Den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, ist nach § 13 Abs. 2

Nr. 3, erster Halbsatz BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben

 

 

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