Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

1.         Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 *Waldsiedlung* Gelbensande.

Gegenstand der 2. Änderung ist die Zulässigkeit von Ferienwohnungen nach § 13 A BauGB durch die Änderung der textlichen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung des SO VV/1. Der Änderungsbereich betrifft folglich das Flurstück 28/8; Flur 1; Gemarkung Gelbensande (siehe Anlage 1).

 

2.    Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

3.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 *Waldsiedlung* Gelbensande in der vorliegenden Form (Anlage 2).

 

 Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

4.       Der Entwurf der 2. Änderung der Satzung und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

5.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

 

6.       Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

7.       Die Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier:    ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.