Sitzung: 18.04.2024 Ausschuss für Bau-, Ordnung und Umwelt Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2195/2024/GGE
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3 *Waldsiedlung* Gelbensande.
Gegenstand
der 2. Änderung ist die Zulässigkeit von Ferienwohnungen nach § 13 A BauGB
durch die Änderung der textlichen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung des
SO VV/1. Der Änderungsbereich betrifft folglich das Flurstück 28/8; Flur 1; Gemarkung
Gelbensande (siehe Anlage 1).
2. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
3.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt den Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 *Waldsiedlung* Gelbensande in der
vorliegenden Form (Anlage 2).
Die
Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
4.
Der
Entwurf der 2. Änderung der Satzung und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3
BauGB öffentlich auszulegen. Von einer frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs.
2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gemäß §
13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
5.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB
und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.
6.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.
7.
Die Verfahrensschritte für das
Bauleitplanverfahren werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer & Voigtländer Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3,
17192 Waren (Müritz) übertragen.