Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg der Gemeinde Rövershagen:

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt sind, die Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.      Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)

Innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 15 werden die

Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 1.2/4 und 1.3 der Gemeinde Rövershagen

aufgehoben.

Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

3.      Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg wird gebilligt (Anlage 3).

Die Anlage 3 ist Bestandteil des Beschlusses

Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 15 ist ortsüblich bekannt zu machen.