Sitzung: 08.04.2024 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2691/2024/GRÖ
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs-
und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg
der Gemeinde Rövershagen:
1.
Die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt sind, die
Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum
Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1)
dokumentiert, geprüft und entsprechend der darin enthaltenen
Abwägungsvorschläge beschlossen.
Die
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Auf
Grundlage des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)
geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan
Nr. 15 Taubenbergweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B), als Satzung. (Anlage 2)
Innerhalb des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans
Nr. 15 werden die
Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 1.2/4 und 1.3 der Gemeinde Rövershagen
aufgehoben.
Die Anlage 2 ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Die
Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 Taubenbergweg
wird gebilligt (Anlage 3).
Die
Anlage 3 ist Bestandteil des Beschlusses
Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplans Nr. 15 ist ortsüblich bekannt zu machen.