Sitzung: 11.03.2024 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VZD/2678/2024/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
die Aufnahmekapazität der Grundschule „De Likedeeler“ wie folgt festzulegen:
Raum |
Größe |
Nutzung |
1 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
2 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
3 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
4 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
6 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
7 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
8 (Altbau) |
50m² |
24 Schüler/innen |
9 (Altbau) |
75m² |
24 Schüler/innen |
10 (Altbau) |
75m² |
24 Schüler/innen |
13 (Neubau) |
60m² |
24 Schüler/innen |
14 (Neubau) |
58m² |
24 Schüler/innen |
15 (Neubau) |
63m² |
24 Schüler/innen |
gesamt: |
288 Schüler/innen |
Die Gesamtkapazität beträgt somit 288
Schüler/innen.
Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28
Schüler/innen pro Klasse ist an der Grundschule „De Likedeeler“ auf Grund der
räumlichen Gegebenheiten sowie aus pädagogischen Gründen nicht möglich. Hierzu
zählen beispielhaft die:
- erforderlichen Förder- und
Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen
Lernausgangslagen
- Schüler/innen mit Migrationshintergrund /
Mehrsprachigkeit,
- die Individualisierungstendenzen der
Schüler/innen / Förderung des sozialen Miteinanders,
- aktiven und erforschenden Unterrichtsformen /
ausreichender Raumbedarf erforderlich
- Integration offener Lernformen und/oder
individuelle Lernbegleitung / ausreichender Raumbedarf erforderlich
Diese Festlegung erfolgt zum Schuljahr 2024/25.
Der gefasste Beschluss VZD/2517/2022/GRÖ vom 25.04.2022 tritt somit zum Schuljahr
2024/25 außer Kraft.
Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter
der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der
Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.