Sitzung: 11.03.2024 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2686/2024/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage
Ist die Errichtung
eines Einfamilienhauses mit ausgebautem Dachgeschoss auf dem Flurstück 56/5 der
Flur 1 Gemarkung Rövershagen nach Art und Maß der baulichen Nutzung
planungsrechtlich zulässig?
das gemeindliche Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB unter der Voraussetzung zu
erteilen, dass die geplante Neuvermessung und damit Sicherung der Erschließung
durch direkte Anbindung an die Erschließungsanlage „Zum Lebensbaum“ im Rahmen
des Bauantrages nachgewiesen wird.