Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage

Ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit ausgebautem Dachgeschoss auf dem Flurstück 56/5 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen nach Art und Maß der baulichen Nutzung planungsrechtlich zulässig?

das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB unter der Voraussetzung zu erteilen, dass die geplante Neuvermessung und damit Sicherung der Erschließung durch direkte Anbindung an die Erschließungsanlage „Zum Lebensbaum“ im Rahmen des Bauantrages nachgewiesen wird.