Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Nutzungsänderung  der bestehenden Erntehelferunterkünfte zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft, befristet für 3 Jahre auf dem Flurstück 152/208 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage der §§ 36, 35, und 246 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.