Sitzung: 11.03.2024 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2683/2024/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB dem Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage mit Abstell- und Technikraum
(versetzt zur Genehmigten Doppelgarage AZ 3844-23-63221) auf dem Flurstück 33/2 der Flur 1 Gemarkung
Behnkenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB in Verbindung
mit § 35 (3) BauGB abzulehnen, da das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Rostocker Heide und Wallbach“ liegt und dem
Flächennutzungsplan der Gemeinde widerspricht, der in diesem Bereich Fläche für
Landwirtschaft ausweist.