Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB dem Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage mit Abstell- und Technikraum (versetzt zur Genehmigten Doppelgarage AZ 3844-23-63221)  auf dem Flurstück 33/2 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB in Verbindung mit § 35 (3) BauGB abzulehnen, da das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Rostocker Heide und Wallbach“ liegt und dem Flächennutzungsplan der Gemeinde widerspricht, der in diesem Bereich Fläche für Landwirtschaft ausweist.