Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses, 1 oder 1,5 Geschosser nach Teilung des Grundstückes mit öffentlich-rechtlicher Sicherung für die Zuwegung als Erschließung auf den Flurstücken 31/3, 31/4, 33/3 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 der Außenbereichssatzung in der Fassung der 1. Änderung das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (2) BauGB  zu erteilen.