Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Aufnahmekapazität der Grundschule Bentwisch wie folgt festzulegen:

Räume 

Nutzung

1

61m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 1

24m²

Teilungsraum

2

59m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 2

21m²

Teilungsraum

3

61m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 3

30m²

Teilungsraum

4

62m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 4

30m²

Teilungsraum

5

55m²

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 5

25m²

Teilungsraum

Mehrzweckraum

40m²

Förderraum/Teilungsraum/Fachunterricht/   Projekte/Reli- bzw. Philounterricht

Foyer

175m²

Bibliothek/Lerninseln/Veranstaltungen

6 (ehem. Hort)

60m² (UG

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 6

41m² /UG

Teilungsraum + Fachunterricht Werken Jahrgang 4 (Holzverarbeitung)

7 (ehem. Hort)

83m² /UG

22 Schüler/innen

Nebenraum zu Raum 7

27m² /UG

Teilungsraum

weiterer Raum

62m² /OG

Förderraum & Familienklassenzimmer

Nebenraum zu Raum 8 und 9

45m² /OG

Teilungsraum

8 (ehem. Hort)

67m² /OG

22 Schüler/innen

 

Die Gesamtkapazität beträgt somit maximal 176 Schüler/innen in 8 Lerngruppen.

 

Eine Erhöhung der Schülerzahl auf 28 Schüler/innen pro Lerngruppe ist an der Grundschule Bentwisch aus pädagogischen Gründen nicht möglich. Hierzu zählen beispielhaft die:

- erforderlichen Förder- und Forderungsmaßnahmen der Schüler/innen aufgrund der stark unterschiedlichen Lernausgangslagen

- Möglichkeit der Gestaltung der Räume für individuelle Lernphasen wie auch gemeinsame Unterrichtszeiten im Lerngruppenverband

- Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Lernens (JüL) aller Jahrgangsstufen

- Möglichkeit des selbstständigen Lernens durch die Anordnung flexibler Tische, freier Flächen, Lerninseln, … usw.

 

Die Festlegung erfolgt erstmalig zum Schuljahr 2024/25.

 

Die festgelegte Aufnahmekapazität gilt unter der Voraussetzung, dass das Einvernehmen mit dem zuständigen Träger der Schulentwicklungsplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SchulKapVO M-V) hergestellt wird.

 

Herr Albrecht wird bevollmächtigt, in der kommenden Sitzung der Schulkonferenz der Grundschule Bentwisch den Antrag auf Reduzierung der Lerngruppenstärke von derzeit max. 23 Schüler/innen auf neu max. 22 Schüler/innen ab dem Schuljahr 2024/25 zu stellen.