Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt auf ihrer Sitzung am 19.02.2024 die Nutzung aller öffentlichen Einrichtungen und Gebäude der Gemeinde durch folgende Auflagen einzuschränken:

In den Räumlichkeiten der Schule, Kita/Hort, Freiwillige Feuerwehr Blankenhagen und Sporthalle ist jegliche Form von Wahlwerbung untersagt, da die Wahlwerbung ausreichend an anderen öffentlichen Stellen im Gemeindegebiet möglich ist.

Im DGH Mandelshagen und im Uns Dörphus Blankenhagen ist Wahlwerbung ausschließlich in den vorgegebenen Aufstellern der Gemeinde möglich.