Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungs- verordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für

 

den/die Wehrführer/in                                                               250 €

den/die stellv. Wehrführer/in                                                  125 €.

 

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Blankenhagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2024 für

 

den/die Gerätewart/in                                                                100 €

den/die Jugendfeuerwehrwart/in                                           125 €

 

Gleichzeitig werden die Beschlüsse vom 17.02.2014 (VBE/742/941/2014/GBL) und 17.12.2018 (VOA/052/283/2018/GBL) aufgehoben.