Sitzung: 05.02.2024 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/2669/2024/GRÖ
Beschluss1:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungs- verordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung
des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für
den/die Wehrführer/in 250 €
den/die stellv. Wehrführer/in 125
€.
Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung
Rövershagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom
11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen
ab 01.01.2024 für
den/die Gerätewart/in 100 €
den/die Atemschutzgerätewart/in 100 €
den/die Jugendfeuerwehrwart/in 125 €
Gleichzeitig wird der Beschluss vom 17.02.2014
(VBE/741/635/2014/GRÖ) aufgehoben.
Abstimmungsergebnis 1:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 10
davon anwesend: 7
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung gem.
Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 für Funktionsträger und
Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen ab
01.01.2024 in Höhe von
den/die Wehrführer/in ………………… €
den/die Stellv. Wehrführer/in ………………… €
den/die Gerätewart/in ………………… €
den/die Atemschutzgerätewart/in …………………
€
den/die Jugendfeuerwehrwart/in ………………… €
Optional, wenn nicht bei den alten Sätzen geblieben wird:
Gleichzeitig wird der Beschluss vom 17.02.2014
(VBE/741/635/2014/GRÖ) aufgehoben.