Sitzung: 05.02.2024 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2666/2023/GRÖ
Beschlussvorschlag des Bauausschusses:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von zwei EFH, Maße 8 x 10 m, Firsthöhe 9
m mit maximal zwei Vollgeschossen mit
jeweils 3 m Abstand zur vorhandenen Scheune auf den Flurstücken 168/3 und
168/4 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen, das gemeindliche Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 34 BauGB, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 10
davon anwesend: 7
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
oder
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von zwei EFH, Maße 8 x 10 m, Firsthöhe 9
m mit maximal zwei Vollgeschossen mit
jeweils 3 m Abstand zur vorhandenen Scheune auf den Flurstücken 168/3 und
168/4 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen, das gemeindliche Einvernehmen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 34 BauGB, nicht zu erteilen.
Begründung:
Betrachtet man das nähere, zu beurteilende
Umfeld, gibt es solch eine enge Bebauung nicht.
Beantragt sind zwei Wohngebäude mit maximal
zwei Vollgeschossen, Firsthöhe 9 m. Der Standort ist jeweils nur 3 m von einer,
das Ortsbild prägenden Scheune entfernt.
Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der
baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in
die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Umfeld wird durch Wohn- und entsprechende
Nebengebäude, in der Regel 1-geschossig, geprägt.
Städtebaulich ist die Errichtung von zwei
Wohngebäuden mit beantragten max. 2 Vollgeschossen in nur 3 m Entfernung zu
einer ortsbildprägenden Scheune nicht zu vertreten.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: