Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag des Bauausschusses:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von zwei EFH, Maße 8 x 10 m, Firsthöhe 9 m mit maximal zwei Vollgeschossen  mit jeweils 3 m Abstand zur vorhandenen Scheune auf den Flurstücken 168/3 und 168/4  der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen, das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 34 BauGB, zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            10

davon anwesend:                                           7

Zustimmung:                                                    7

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von zwei EFH, Maße 8 x 10 m, Firsthöhe 9 m mit maximal zwei Vollgeschossen  mit jeweils 3 m Abstand zur vorhandenen Scheune auf den Flurstücken 168/3 und 168/4  der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen, das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 34 BauGB, nicht zu erteilen.

Begründung:

Betrachtet man das nähere, zu beurteilende Umfeld, gibt es solch eine enge Bebauung nicht.

Beantragt sind zwei Wohngebäude mit maximal zwei Vollgeschossen, Firsthöhe 9 m. Der Standort ist jeweils nur 3 m von einer, das Ortsbild prägenden Scheune entfernt.

Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Umfeld wird durch Wohn- und entsprechende Nebengebäude, in der Regel 1-geschossig, geprägt.

Städtebaulich ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit beantragten max. 2 Vollgeschossen in nur 3 m Entfernung zu einer ortsbildprägenden Scheune nicht zu vertreten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung: