Sitzung: 29.01.2024 Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
die
folgende Friedhofsgebührensatzung für den
kommunalen Friedhof Gelbensande:
Friedhofsgebührensatzung der
Gemeinde Gelbensande
für den kommunalen Friedhof
Auf der Grundlage
des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in
der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG MV) derzeit gültigen Fassung sowie § 14 des
Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land
Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz – BestattG M-V) in der derzeit
gültigen Fassung sowie § 25 der Satzung der Gemeinde Gelbensande für den
kommunalen Friedhof vom 21.11.2019 in Verbindung mit der 1. Änderung Satzung der
Gemeinde Gelbensande für den kommunalen Friedhof vom 26.10.2023 hat die
Gemeindevertretung Gelbensande am …………………folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührengegenstand
Für die Benutzung des kommunalen Friedhofs in Gelbensande, der Nutzung
der Trauerhalle und Kapelle, für Amtshandlungen und sonstigen Tätigkeiten der
Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Soweit
in dieser Satzung nichts oder nichts anderes bestimmt ist, richtet sich im
Übrigen die Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren und Auslagen für
Amtshandlungen und sonstige Tätigkeit der Friedhofsverwaltung nach der
„Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rostocker Heide“.
§ 2 Gebührenschuldnerin und
Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Grabnutzungsgebühr ist
verpflichtet, wer die gebührenpflichtige Leistung beauftragt oder wer die
Kosten der Leistung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder letztwilliger
Verfügung zu tragen hat. Dieser ist dann Nutzungsberechtigter der Grabstelle.
(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§3 Entstehen und Fälligkeit
der Gebühren
(1)
Die
Gebührenpflicht entsteht mit Erteilung des Auftrages, ansonsten mit Erbringung
der Leistung. Im Übrigen entsteht die Gebühr mit der Beendigung der
gebührenpflichtigen Leistung.
(2)
Die
Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides, innerhalb eines Monats
nach Zustellung an den Gebührenschuldner fällig.
§ 4 Gebührenhöhe
(1)
Grabnutzungsgebühren
1.1.
Wahlgräber
und Reihengräber
Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre 750,00
€
1.2.
Urnenwahl-
und -reihengräber
Erwerb Nutzungsrecht für 20 Jahre 550,00
€
1.3.
Urnengemeinschaftsanlagen
Nutzungsrecht 20 Jahre 610,00
€
1.4.
Halbanonyme
Urnengemeinschaftsanlage mit Stele
Erwerb des Nutzungsrechts 20 Jahre 610,00
€
Die Inschrift veranlasst der Erwerber
auf eigene Kosten.
1.5. Ordnungsrechtliche Bestattungen
Erwerb des Nutzungsrechts 20 Jahre 610,00
€
1.6.
Urnenbeisetzung
auf belegtem Wahlgrab,
einmalig pro Urne 0,00 €
1.7.
Bei
Verlängerung des Nutzungsrechtes für Erdbestattungen
wird pro Jahr 1/25 der Gebühr unter Pkt. 1.1 erhoben.
1.8.
Bei
Verlängerung des Nutzungsrechtes für Urnengräber
wird pro Jahr 1/20 der Gebühr unter Pkt. 1.2 erhoben.
(2) Gebühren für
die Nutzung der Feierhalle und Kapelle
2.1.Nutzungsgebühr
Feierhalle 200,00
€
2.2. Nutzungsgebühr
Kapelle 200,00
€
Verwaltungsgebühren
werden auf der Grundlage der „Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rostocker
Heide“ erhoben.
(3) Gebühren für
zusätzliche Leistungen
Für zusätzliche Leistungen,
für die eine Gebühr in den Punkten 1.1 bis 2.2 nicht vorgesehen sind, setzt die
Gemeinde Gelbensande das zu entrichtende Entgelt nach dem tatsächlichen Aufwand
fest.
§ 5 Inkrafttreten
Diese
Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung für den kommunalen Friedhof
Gelbensande vom 19.11.2019 außer Kraft.
Gelbensande, den
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__________________
Manfred Labitzke
Bürgermeister Dienstsiegel
Hinweis:
Soweit beim Erlass
dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können
diese gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit
dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
Bekanntmachungsvorschriften.
Gelbensande,
_______________
_______________________
Manfred Labitzke
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 7
davon anwesend: 7
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Und
Beschlussvorschlag
2:
Die Gemeindevertretung Gelbensande
beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Neufassung der
Friedhofsgebührensatzung mit der Beschlussnummern VOA/086/798/2019/GGE vom 07.11.2019 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
2:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 7
davon anwesend: 7
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Anlagen
Anlage
1 BAB Kalk.Gelbensande 2024
Anlage 2 Gebührenkalkulation ÄZ 1
Anlage 3 ÄZ 2
Anlage 4 Kalkulation FH Kapelle
Anlage 5 Vergleich Gebühren