Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die

folgende Friedhofsgebührensatzung für den kommunalen Friedhof Gelbensande:

 

 

 

 

 

 Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Gelbensande

 für den kommunalen Friedhof

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG MV) derzeit gültigen Fassung sowie § 14 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz – BestattG M-V) in der derzeit gültigen Fassung sowie § 25 der Satzung der Gemeinde Gelbensande für den kommunalen Friedhof vom 21.11.2019 in Verbindung mit der 1. Änderung Satzung der Gemeinde Gelbensande für den kommunalen Friedhof vom 26.10.2023 hat die Gemeindevertretung Gelbensande am …………………folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Gebührengegenstand

 

Für die Benutzung des kommunalen Friedhofs in Gelbensande, der Nutzung der Trauerhalle und Kapelle, für Amtshandlungen und sonstigen Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Soweit in dieser Satzung nichts oder nichts anderes bestimmt ist, richtet sich im Übrigen die Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und sonstige Tätigkeit der Friedhofsverwaltung nach der „Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rostocker Heide“.

 

§ 2 Gebührenschuldnerin und Gebührenschuldner

 

(1)    Zur Zahlung der Grabnutzungsgebühr ist verpflichtet, wer die gebührenpflichtige Leistung beauftragt oder wer die Kosten der Leistung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder letztwilliger Verfügung zu tragen hat. Dieser ist dann Nutzungsberechtigter der Grabstelle.

 

(2)    Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

 

§3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

 

(1)    Die Gebührenpflicht entsteht mit Erteilung des Auftrages, ansonsten mit Erbringung der Leistung. Im Übrigen entsteht die Gebühr mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Leistung.

 

(2)    Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides, innerhalb eines Monats nach Zustellung an den Gebührenschuldner fällig.

 

§ 4 Gebührenhöhe

 

(1)    Grabnutzungsgebühren

 

1.1.   Wahlgräber und Reihengräber

Erwerb des Nutzungsrechtes für 25 Jahre                                                  750,00 €

 

1.2.   Urnenwahl- und -reihengräber

Erwerb Nutzungsrecht für 20 Jahre                                                               550,00 €

 

1.3.   Urnengemeinschaftsanlagen

Nutzungsrecht 20 Jahre                                                                                                     610,00 €

 

 

1.4.   Halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage mit Stele

Erwerb des Nutzungsrechts 20 Jahre                                                                            610,00 €

       Die Inschrift veranlasst der Erwerber auf eigene Kosten.

 

1.5.  Ordnungsrechtliche Bestattungen

Erwerb des Nutzungsrechts 20 Jahre                                                     610,00 €

 

1.6.   Urnenbeisetzung auf belegtem Wahlgrab,

einmalig pro Urne                                                                                                   0,00 €

 

1.7.   Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes für Erdbestattungen

wird pro Jahr 1/25 der Gebühr unter Pkt. 1.1 erhoben.

 

1.8.   Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes für Urnengräber

wird pro Jahr 1/20 der Gebühr unter Pkt. 1.2 erhoben.

 

 

(2) Gebühren für die Nutzung der Feierhalle und Kapelle

 

2.1.Nutzungsgebühr Feierhalle                                                                                200,00 €

2.2. Nutzungsgebühr Kapelle                                                                                                    200,00 €

 

Verwaltungsgebühren werden auf der Grundlage der „Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rostocker Heide“ erhoben.

 

(3) Gebühren für zusätzliche Leistungen

 

Für zusätzliche Leistungen, für die eine Gebühr in den Punkten 1.1 bis 2.2 nicht vorgesehen sind, setzt die Gemeinde Gelbensande das zu entrichtende Entgelt nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung für den kommunalen Friedhof Gelbensande vom 19.11.2019 außer Kraft.

 

 

Gelbensande, den _____________

 

 

 

__________________

Manfred Labitzke

Bürgermeister                                                                                 Dienstsiegel

 

 

 

Hinweis:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Gelbensande, _______________

 

 

_______________________

Manfred Labitzke

 Bürgermeister

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            7

davon anwesend:                                           7

Zustimmung:                                                    7

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

 

 

Und

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung mit der Beschlussnummern VOA/086/798/2019/GGE vom 07.11.2019 aufzuheben.

 

 

Abstimmungsergebnis 2:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            7

davon anwesend:                                           7

Zustimmung:                                                    7

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

 

Anlagen

 

 

 

 

Anlage 1 BAB Kalk.Gelbensande 2024
Anlage 2 Gebührenkalkulation ÄZ 1
Anlage 3 ÄZ 2
Anlage 4 Kalkulation FH Kapelle
Anlage 5 Vergleich Gebühren