Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungs- verordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für

 

den/die Wehrführer/in                                                               250 €

den/die stellv. Wehrführer/in                                                  125 €.

 

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung Mönchhagen für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2024 für

 

den/die Gerätewart/in                                                                100 €

den/die Jugendfeuerwehrwart/in                                           125 €

den/die stellv. Jugendfeuerwehrwart/in                              62,50 €

 

Gleichzeitig wird der Beschluss vom 18.02.2014 (VBE/746/028/2014/GMÖ) und 06.07.2015 (VBE/089/130/2015/GMÖ) aufgehoben.