Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB der Voranfrage:

Ist der Neubau eines Einfamilienhauses zur Eigennutzung mit Garage auf dem Grundstück, Gemarkung Mönchhagen, Flur 2, Flurstück 74/1 möglich?

Das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB  zu erteilen.