Sitzung: 25.01.2024 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/3265/2023/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt auf Grundlage des § 7 StrWG M-V vom 13.01.1993 in der derzeit
geltenden Fassung die Straße „Zum Süderholz“ (Gemarkung Goorstorf, Flur 1,
Flurstück 132/5, 130/2, 129/2 und 128/3) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Widmung wird auf folgende Benutzung
festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen
vorhanden.
Die Straße wird gem. § 3 StrWG M-V als
Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft.