Sitzung: 25.01.2024 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/3261/2023/GBE
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt auf Grundlage des § 7
StrWG M-V vom 13.01.1993 in der derzeit geltenden Fassung die Straße „Neu
Bartelstorfer Straße“ (Gemarkung Bentwisch, Flur 1,
Flurstück 49/23, 49/22, 50/25, 49/9, TF aus 49/11, 49/16, 49/14, 47/17 sowie
Gemarkung Neu Bartelstorf, Flur 1, Flurstück 10/5, 10/9, 14/3 und 15/5) dem öffentlichen Verkehr zu
widmen.
Die
Widmung wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen
vorhanden.
Die
Straße wird gem. § 3 StrWG M-V als Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft.