Sitzung: 25.01.2024 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/3233/2023/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt auf Grundlage
des § 7 StrWG M-V vom 13.01.1993 in der derzeit geltenden Fassung die Straße
„Am Campus“ (Gemarkung Goorstorf, Flur 1, Flurstücke 120/4, 131/3, 132/2,
133/7, 134/4, 137/3, 138/3, 139/3, 140/3, 141/3, TF aus 145/21, 147/4 sowie
Gemarkung Bentwisch, Flur 1, Flurstücke 61/4, 63/1, TF aus 64/2) dem
öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Widmung wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen
vorhanden.
Die Straße wird gem. § 3 StrWG M-V als Gemeindestraße (Ortsstraße)
eingestuft.