Sitzung: 25.01.2024 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/3232/2023/GBE
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt auf Grundlage
des § 7 StrWG M-V vom 13.01.1993 in der derzeit geltenden Fassung die Straße
„Am Graben“ (Gemarkung Goorstorf, Flur
1, Flurstücke 120/8, 136/5, TF aus 137/10 sowie Gemarkung Bentwisch, Flur 1,
Flurstücke 61/8, 58/2, 59/3, TF aus 60/2, 62/2, 63/3, TF aus 64/2, 64/8, 65/2,
TF aus 66/4, 66/8, TF aus 66/10) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Widmung wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen
vorhanden.
Die Straße wird gem. § 3 StrWG M-V als Gemeindestraße (Ortsstraße)
eingestuft.