Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung  durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Wohneinheit, verbunden mit dem Antrag auf Überbauung der Baugrenze um 5,12 m auf den Flurstücken 63/12 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch das gemeindliche Einvernehmen nach § 31 in Verbindung mit § 30 BauGB zu erteilen.