Sitzung: 24.01.2024 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag 1:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschließt gem. § 2 Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 die
Zahlung des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024
für
den/ die Amtswehrführer/in 400
€
den/die stellv. Amtswehrführer/in 200 €.
Weiterhin beschließt der Amtsausschuss des
Amtes Rostocker Heide für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO
M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen
Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2024 für
den/ die Amtsjugendfeuerwehrwart/in 250 €
den/ die stellv. Amtsjugendfeuerwehrwart/in 125 €.
Gleichzeitig werden die Beschlüsse vom
05.02.2014 (VBE/734/352/2014/ARH) und 18.07.2018 (VOA/013/499/2018/ARH)
aufgehoben. Der Beschluss vom 27.01.2021 (VOA/0588/2020/ARH) wird teilweise
aufgehoben in Bezug auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung.
Abstimmungsergebnis 1:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
oder
Beschlussvorschlag 2:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung gem.
Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 für Funktionsträger und
Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr ab 01.01.2024 in
Höhe von
den/ die Amtswehrführer/in 300,00
€
den/die stellv. Amtswehrführer/in 175,00
€
den/ die Amtsjugendfeuerwehrwart/in 88,50 €
den/ die stellv. Amtsjugendfeuerwehrwart/in …… 61,50 €.
Einfügen, wenn nicht bei den alten Sätzen geblieben wird:
Gleichzeitig werden die Beschlüsse vom
05.02.2014 (VBE/734/352/2014/ARH) und 18.07.2018 (VOA/013/499/2018/ARH)
aufgehoben. Der Beschluss vom 27.01.2021 (VOA/0588/2020/ARH) wird teilweise
aufgehoben in Bezug auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung.
Abstimmungsergebnis 2:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 11
Zustimmung: 9
Ablehnung: 2
Enthaltung: 0