Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag 1:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt gem. § 2 Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstbetrages der monatlichen Aufwandsentschädigung ab 01.01.2024 für

 

den/ die Amtswehrführer/in                                     400 €

den/die stellv. Amtswehrführer/in                         200 €.

 

Weiterhin beschließt der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide für Kameraden mit besonderen Aufgaben gem. § 5 FwEntschVO M-V vom 11.12.2023 die Zahlung des Höchstsatzes der monatlichen Aufwandsentschädigungen ab 01.01.2024 für

 

den/ die Amtsjugendfeuerwehrwart/in                250 €

den/ die stellv. Amtsjugendfeuerwehrwart/in   125 €.

 

Gleichzeitig werden die Beschlüsse vom 05.02.2014 (VBE/734/352/2014/ARH) und 18.07.2018 (VOA/013/499/2018/ARH) aufgehoben. Der Beschluss vom 27.01.2021 (VOA/0588/2020/ARH) wird teilweise aufgehoben in Bezug auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung.

 

Abstimmungsergebnis 1:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

oder

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung gem. Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 11.12.2023 für Funktionsträger und Personen mit besonderen Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr ab 01.01.2024 in Höhe von

 

den/ die Amtswehrführer/in                                                     300,00 €

den/die stellv. Amtswehrführer/in                                         175,00 €

den/ die Amtsjugendfeuerwehrwart/in                  88,50 €

den/ die stellv. Amtsjugendfeuerwehrwart/in   ……           61,50 €.

 

Einfügen, wenn nicht bei den alten Sätzen geblieben wird:

Gleichzeitig werden die Beschlüsse vom 05.02.2014 (VBE/734/352/2014/ARH) und 18.07.2018 (VOA/013/499/2018/ARH) aufgehoben. Der Beschluss vom 27.01.2021 (VOA/0588/2020/ARH) wird teilweise aufgehoben in Bezug auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung.

 

Abstimmungsergebnis 2:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            13

davon anwesend:                                           11

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       2

Enthaltung:                                                       0