Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt auf Grundlage des § 7 StrWG M-V vom 13.01.1993 in der derzeit geltenden Fassung die Straße „Neu Bartelstorfer Straße“ (Gemarkung Bentwisch, Flur 1, Flurstück 49/23, 49/22, 50/25, 49/9, TF aus 49/11, 49/16, 49/14, 47/17 sowie Gemarkung Neu Bartelstorf, Flur 1, Flurstück 10/5, 10/9, 14/3 und 15/5) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Widmung wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen vorhanden.

Die Straße wird gem. § 3 StrWG M-V als Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft.