Sitzung: 17.01.2024 Bauausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/3236/2023/GBE
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt auf Grundlage
des § 7 StrWG M-V vom 13.01.1993 in der derzeit geltenden Fassung die Straße
„Am Soll“ (Gemarkung Bentwisch, Flur 1, Flurstücke TF aus 64/2, 57/3, 56/3,
53/3, 52/3, TF aus 51/3 und 50/4) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Widmung wird auf folgende Benutzung festgelegt: Allgemeiner Fahrzeug- und Fußgängerverkehr, keine Beschränkungen
vorhanden.
Die Straße wird gem. § 3 StrWG M-V als Gemeindestraße (Ortsstraße)
eingestuft.