Sitzung: 18.01.2024 Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VOA/3277/2024/GBE
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung für die
Gemeinde Bentwisch (Gewerbegebiet)
2. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in
der Gemeinde Bentwisch
(Gewerbegebiet)
Auf der Grundlage des § 5 und 15
der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2,
4 und 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und des § 50 des
Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) jeweils
in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 25.01.2024 folgende Satzung erlassen:
Artikel I - Änderungen
1. § 4 Gebührensatz – wird wie folgt geändert:
Für die Inanspruchnahme der
Reinigung und Durchführung des Winterdienstes der Straßen der Reinigungsklasse
2 (Anlage 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bentwisch)
werden folgende Gebühren erhoben:
Die Gebühren betragen je Meter
Frontlänge jährlich:
Reinigungsklasse
2 5,58 EUR.
Artikel II – Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt
rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Bentwisch,
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Ort, Datum Unterschrift/
Siegel
Andreas
Krüger
Bürgermeister
Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung
gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder
Bekanntmachungsvorschriften.
Bentwisch,
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Ort, Datum Unterschrift
Andreas
Krüger
Bürgermeister
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch, dem Beschlussvorschlag mit 4 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen zuzustimmen.
Herr Peithmann verabschiedet sich und verlässt die Sitzung.