Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 13. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste":

 

13. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen vom ……. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 13. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 12. Änderungssatzung vom 09.11.2022, wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 30,34 €/ha durch den Gebührensatz 32,51 €/ha ersetzt.

In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 3,45 €/ha durch den Gebührensatz 15,86 €/ha ersetzt.

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Rövershagen, den ……………

 

Dr. Verena Schöne                                         Siegel

Bürgermeisterin

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2023 der Gemeinde Rövershagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Rövershagen für das Jahr 2023 entsprechend der Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes

vom 07.03.2023 und 25.09.2023

 

ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                61.981,89 €

Verwaltungsaufwand                                                                     3.753,22 €

= Gesamtaufwand                                                                         65.735,11 €

 

 

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                                           6.841,66 €

Verwaltungsaufwand                                                                       907,08 €

= Gesamtaufwand                                                                           7.748,74 €

 

 

 

3. Flächenberechnung

 

anzusetzende Gesamtfläche des                                             2.056.0329 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,         34,2582 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      2.021,7747 ha

 

 

Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen

insgesamt                                                                                         495,5778 ha

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,          6,9513 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      488,6266 ha

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben:                65.735,11 € : 2.021.7747 ha = 32,51 €/ha

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben:                                   7.748,74 € :    488.6266 ha = 15,86 €/ha

 

Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 32,51 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben beträgt 15,86 €/ha.