Sitzung: 18.12.2023 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/2660/2023/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt die 13. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere
Warnow-Küste":
13. Änderungssatzung der
Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Rövershagen vom ……. und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 13.
Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der
§ 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 12. Änderungssatzung vom 09.11.2022,
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 30,34 €/ha durch den
Gebührensatz 32,51 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 3,45 €/ha durch den
Gebührensatz 15,86 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Rövershagen, den ……………
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2023 der Gemeinde Rövershagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 26.05.2023 werden die von Kommunen
für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge
durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1
und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde
Rövershagen für das Jahr 2023 entsprechend der Beitragsbescheide des Wasser-
und Bodenverbandes
vom 07.03.2023 und 25.09.2023
ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 61.981,89
€
Verwaltungsaufwand 3.753,22 €
= Gesamtaufwand 65.735,11
€
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 6.841,66 €
Verwaltungsaufwand 907,08 €
= Gesamtaufwand 7.748,74 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 2.056.0329
ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 34,2582 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2.021,7747
ha
Schöpfwerk Stromgraben – Einzugsgebiet Rövershagen
insgesamt
495,5778 ha
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 6,9513 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche
488,6266 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
Beitrag ohne Schöpfwerk Stromgraben: 65.735,11
€ : 2.021.7747 ha = 32,51 €/ha
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben: 7.748,74 € : 488.6266 ha = 15,86 €/ha
Die Gebühr allgemeiner Beitrag beträgt 32,51 €/ha und die Gebühr für das
Schöpfwerk Stromgraben beträgt 15,86 €/ha.