Sitzung: 18.12.2023 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/2661/2023/GRÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Rövershagen beschließt auf Ihrer Sitzung am 18.12.2023, im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage zur Nutzungsänderung des Bestandswohnhauses von Wohnen in Ferienwohnen
auf dem Flurstück 156/2 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen das gemeindliche
Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 34 (2) BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen. Wenn
der Antragsteller die schriftliche Zustimmung des Nachbarn vorlegt.
Des Weiteren gibt die
Gemeinde den folgenden Hinweis mit der Bitte um Beachtung an die Untere
Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock:
Das Vorhaben- und das
Nachbargrundstück sind bereits erheblich durch Bundes- und Landesstraße, ggf.
sogar durch die Bahntrasse, von Lärmimmissionen belastet.Die durch das
Konstrukt Doppelhaus bedingte unmittelbare Nähe des Ferienwohnens zu normalem
Wohnen, würde bei Umnutzung eine weitere Belastung für die Bewohner nach sich
ziehen. Insofern sollten die nachbarlichen Interessen durch die
Genehmigungsbehörde mindestens durch Beteiligung der Nachbarn am
Genehmigungsverfahren gewürdigt werden.