Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt auf Ihrer Sitzung am 18.12.2023, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Nutzungsänderung des Bestandswohnhauses von Wohnen in Ferienwohnen auf dem Flurstück 156/2 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 (2) BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen. Wenn der Antragsteller die schriftliche Zustimmung des Nachbarn vorlegt.

 

Des Weiteren gibt die Gemeinde den folgenden Hinweis mit der Bitte um Beachtung an die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock:

Das Vorhaben- und das Nachbargrundstück sind bereits erheblich durch Bundes- und Landesstraße, ggf. sogar durch die Bahntrasse, von Lärmimmissionen belastet.Die durch das Konstrukt Doppelhaus bedingte unmittelbare Nähe des Ferienwohnens zu normalem Wohnen, würde bei Umnutzung eine weitere Belastung für die Bewohner nach sich ziehen. Insofern sollten die nachbarlichen Interessen durch die Genehmigungsbehörde mindestens durch Beteiligung der Nachbarn am Genehmigungsverfahren gewürdigt werden.