Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 6. Änderung des B-Planes B-Plan 1.2/4 für das Wohn-, Misch- und Sondergebiet „Swager sin Grund“ der Gemeinde Rövershagen:

 

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt sind, die Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 -Wohn-, Misch- und Sondergebiet Swager sin Grund- werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.

Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sind vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

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3.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.Juli 223 (BGBl. 2023I Nr. 221) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1.2/4 für das Wohn-, Misch- und Sondergebiet „Swager sin Grund“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.

Die Begründung wird gebilligt.

 

5.

Der Beschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 ist ortsüblich bekannt zu machen.