Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 05.12.2016 (Beschlussfassung):

 

 

2. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen vom …. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 2. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Bodenkette“ erlassen:

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“, wird die 1. Änderungssatzung vom 19.12.2022 (Beschlussfassung) wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 4,70 €/ha durch den Gebührensatz 4,49 €/ha ersetzt.

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Blankenhagen, …..

 

Detlef Kröger                                    Siegel

Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Recknitz-Boddenkette“ für das Jahr 2023 der Gemeinde Blankenhagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2023 entsprechend des Beitragsbescheides Wasser- und Bodenverbandes vom 16.03.2023:                               

Beitrag :                                                                              118,58 €

Verwaltungsaufwand                                                       5,93 €

= Gesamtaufwand                                                         124,51 €

 

 

3. Flächenberechnung

anzusetzende Gesamtfläche des                                             27.7444 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,       0.00     ha

die  ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      27.7444 ha

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

124,51 € : 27.7444 ha = 4,49 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 4,49 €/ha.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

Davon anwesend:                                           9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

 

Anlagen: