Sitzung: 11.12.2023 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/1696/2023/GBL
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Blankenhagen beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“ vom 05.12.2016 (Beschlussfassung):
2. Änderungssatzung der
Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Recknitz-Boddenkette“
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen vom …. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 2.
Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Bodenkette“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Recknitz-Boddenkette“, wird die 1.
Änderungssatzung vom 19.12.2022
(Beschlussfassung) wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 4,70 €/ha durch den Gebührensatz
4,49 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Blankenhagen, …..
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der
Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Recknitz-Boddenkette“ für das Jahr 2023
der Gemeinde Blankenhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter
Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2023 entsprechend des Beitragsbescheides Wasser- und Bodenverbandes vom 16.03.2023:
Beitrag : 118,58 €
Verwaltungsaufwand 5,93 €
= Gesamtaufwand 124,51 €
3. Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 27.7444 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 0.00 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 27.7444 ha
4. Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
124,51 € : 27.7444 ha = 4,49 €/ha
Die Gebühr beträgt 4,49 €/ha.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
Davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
Anlagen: