Sitzung: 11.12.2023 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/1696/2023/GMÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
11. Änderungssatzung der
Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in
der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen vom ………… und
nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 11. Änderungssatzung der Gemeinde
Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die
10. Änderungssatzung vom 23.11.2022 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 21,88 €/ha durch den
Gebührensatz 24,33 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Mönchhagen, den
…………
Karl-Friedrich
Peters Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der
Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2023
der Gemeinde Mönchhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 26.05.2023, werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr
erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2023 entsprechend die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes
vom 07.03.2023 und 25.09.2023 22.980,91 €
Verwaltungsaufwand 2.545,09 €
= Gesamtaufwand 25.526,00 €
3. Flächenberechnung
Anzusetzende Gesamtfläche des 1.058,3743 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 9,3503 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.049,0240 ha
4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
25.526,00 € : 1.049,0240 ha = 24,33 €/ha
Die Gebühr beträgt 24,33 €/ha.
Anlagen: