Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

11. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen vom ………… und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 11. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

        II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 23.11.2022 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 21,88 €/ha durch den Gebührensatz 24,33 €/ha ersetzt.

 

     III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Mönchhagen, den …………

 

 

Karl-Friedrich Peters                                     Siegel

Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2023 der Gemeinde Mönchhagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2023 entsprechend die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes

vom 07.03.2023 und 25.09.2023                               22.980,91 €

Verwaltungsaufwand                                                     2.545,09 €

= Gesamtaufwand                                                         25.526,00 €

 

3. Flächenberechnung

Anzusetzende Gesamtfläche des                                             1.058,3743 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,            9,3503 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      1.049,0240 ha

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

25.526,00 € : 1.049,0240 ha = 24,33 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 24,33 €/ha.

 

Anlagen: