Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge

des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

11. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen vom …. und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 11. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 19.12.2022 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 17,40 €/ha durch den Gebührensatz 19,12 €/ha ersetzt.

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Blankenhagen, …..

 

 

Detlef Kröger                                    Siegel

Bürgermeister

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2023 der Gemeinde Blankenhagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2023 entsprechend des Beitragsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes

vom 07.03.2023, 25.09.2023 und 07.11.2023      45.489,78 €    

Verwaltungsaufwand                                                                     2.275,37 €                                                                       

= Gesamtaufwand                                                                         47.765,15 €       

 

 

3. Flächenberechnung

Anzusetzende Gesamtfläche des                                   2499.9990 ha            

Geltungsbereiches der Satzung                                                                     

 

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,     2.4358 ha 

die ihren Beitrag direkt                                                                      

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

 

= gebührenpflichtige Fläche                                            2497.5632 ha 

 

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

47.765,15 € : 2497.5632 ha = 19,12 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 19,12 €/ha.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

Davon anwesend:                                          9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

 

 

Anlagen: