Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Anpassung des Mietzinses in § 2 des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten des Multifunktionshauses und des Dorfgemeinschaftshauses OT Mandelshagen anzupassen.

 

 

                                                           § 2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1)       Der Mietzins beträgt

a)        für Mitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde Blankenhagen                                          50,00 €        

(mehr als 3 h bis zu 24 h)

                                                                                                                                     

b)       für Nichtmitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde Blankenhagen                    180,00 €

(mehr als 3 h bis zu 24 h)

   

c)        bis zu 3 Stunden – pro angefangener           Stunde                                                                      15,00 €

                                      

Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten

 

2.       Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.

 

3.       Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.

 

 

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Anpassung des Mietzinses in § 2 des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung der Sporthalle anzupassen.

 

Neuen Vertrag durch Bau- und Entwicklungsamt erarbeiten lassen.

 

 

 

                                                           § 2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1)       Der Mietzins beträgt

 

   

a)        pro angefangener Stunde                                                                                                                  15,00 €

                              

Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten

 

b)       Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.

 

Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.