Sitzung: 11.12.2023 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/1688/2023/GBL
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Anpassung des
Mietzinses in § 2 des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten
des Multifunktionshauses und des
Dorfgemeinschaftshauses OT Mandelshagen anzupassen.
§ 2 Zahlungspflicht des Mieters
1)
Der Mietzins beträgt
a)
für Mitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde Blankenhagen 50,00 €
(mehr als 3 h
bis zu 24 h)
b)
für Nichtmitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde
Blankenhagen 180,00 €
(mehr als 3 h
bis zu 24 h)
c)
bis zu 3 Stunden – pro angefangener Stunde
15,00 €
Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten
2. Die Zahlung des Mietzinses
erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten
bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei
der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.
3.
Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der
Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb
dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Anpassung des
Mietzinses in § 2 des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung der Sporthalle anzupassen.
Neuen
Vertrag durch Bau- und Entwicklungsamt erarbeiten lassen.
§ 2 Zahlungspflicht des Mieters
1)
Der Mietzins beträgt
a)
pro angefangener Stunde 15,00
€
Mit diesem
Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten
b)
Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf
eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der
Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu
erbringen.
Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der
Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb
dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.