Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt, die Zuweisung in Höhe von 91.170,41 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2022 in der Kapitalrücklage zu belassen und für folgende investive Maßnahme/n anzusparen:

Beispiele: (à bitte die Maßnahme festlegen)

- Eigenanteil bei der Beschaffung des Löschfahrzeugs,

- Eigenanteil bei geplanten Straßenbaunahmen,

- und Sonstiges

Die gesamte Zuweisung verbleibt in der Kapitalrücklage und wird nach Anschaffung des Vermögensgegenstandes für die Abschreibungen verwendet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                           8

Zustimmung:                                                    8

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0