Sitzung: 27.11.2023 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VFA/1680/2023/GMÖ
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt, die Zuweisung in Höhe von 91.170,41 € nach § 23 FAG M-V im
Haushaltsjahr 2022 in der Kapitalrücklage zu belassen und für folgende
investive Maßnahme/n anzusparen:
Beispiele: (à bitte die Maßnahme festlegen)
- Eigenanteil bei der Beschaffung des
Löschfahrzeugs,
- Eigenanteil bei geplanten Straßenbaunahmen,
- und Sonstiges
Die gesamte Zuweisung verbleibt in der
Kapitalrücklage und wird nach Anschaffung des Vermögensgegenstandes für die
Abschreibungen verwendet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter: 11
davon anwesend: 8
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0