Sitzung: 27.11.2023 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VBE/1695/2023/GMÖ
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt den Vorentwurf der 1.
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mönchhagen zu billigen und zur
Auslegung zu bestimmen.
1. |
Für den Bereich des Ostenholzes auf dem Flurstück 141, der Flur 1 Gemarkung Häschendorf, der Gemeinde Mönchhagen soll der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert werden. |
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Das
angestrebte Ziel ist die |
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Umwandlung von Flächen für den Wald bzw. Sondergebiet BUND in ein Gewerbestandort. |
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2. |
Der Vorentwurf, bestehend aus der
Planzeichnung sowie der Begründung wird gemäß der in der Anlage beigefügten
Planzeichnung in der geänderten Form gebilligt
und zur Auslegung bestimmt. Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses. |
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3. |
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch
Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht mit entsprechender
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden. |
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4. |
Gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. §
4a Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten und um Stellungnahme und
zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. |
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5. |
Die Gemeinde beendet das Verfahren, wenn der gesamte
Flächennutzungsplan zu ändern ist. |
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6. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen |
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Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 8
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0