Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mönchhagen zu billigen und zur Auslegung zu bestimmen.

 

1.

Für den Bereich des Ostenholzes auf dem Flurstück 141, der Flur 1 Gemarkung Häschendorf, der Gemeinde Mönchhagen soll der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert werden.

 

 

 

Das angestrebte Ziel ist die

 

 

-

Umwandlung von Flächen für den Wald bzw. Sondergebiet BUND in ein Gewerbestandort.

 

 

2.

Der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung wird gemäß der in der Anlage beigefügten Planzeichnung in der geänderten Form gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

3.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden.

 

4.

Gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten und um Stellungnahme und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

5.

Die Gemeinde beendet das Verfahren, wenn der gesamte Flächennutzungsplan zu ändern ist.

 

 

6.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11          

davon anwesend:                                           8

Zustimmung:                                                    8

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0