Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhage beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2 "Ibenhorst" hinsichtlich Überbauung der Baugrenze durch eine Treppe mit Zwischenpodest (und in weiterer Zukunft ein Fahrstuhl) zur eigenständigen Erschließung der Wohnräume im Dachgeschoss auf dem Flurstück 135/8 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen, das gemeindliche Einvernehmen bauplanungsrechtlich nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 Landesbauordnung M-V zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:            11

davon anwesend:                                           8

Zustimmung:                                                    7

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

Herr Thoms nimmt aufgrund seiner Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.